Die IHK Mitgliedschaft bald Vergangenheit?
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Laut Aussagen des Spiegels soll die IHK – Zwangsmitgliedschaft für Unternehmer ab dem Jahr 2006 fallen. Diese Aussage ist jedoch noch unbestätigt. Existenzgründer sind, wenn Sie nicht Mitglied der Handwerkskammer sind, Mitglieder der Industrie- und Handelskammer. Dazu ist ein jährlicher Beitrag zu entrichten. Nur bei Nachweis eines geringen Einkommens kann der Unternehmer von den Beiträgen befreit werden. Gegenleistungen erhält das Unternehmen wenige. In der neuen Form der Industrie- und Handelskammer erhebt die Kammer keine Mitgliedergebühren mehr, sondern nur noch Gebühren für erbrachte Leistungen. Gegen die Zwangsmitgliedschaft wurde schon des öfteren erfolglos geklagt. Neben Klagen vor den Verwaltungsgerichten, dem Bundesverfassungsgericht möchte nun der Verein der „ IHK-Verweigerer“ vor dem EuGH (Europäischen Gerichtshof) klagen. In anderen europäischen Ländern existieren auch derartige Kammern, allerdings werden dort die Unternehmer nicht verpflichtet eine Mitgliedschaft einzugehen, sondern können die Dienste der öffentlichen Stellen nach Bedarf nutzen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation rund um die IHK entwickelt.
Quelle:
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Lexikon
- Beitrag
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
-
Magazin
- Welche Berufsgenossenschaft ist für wen zuständig?
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kommentiert von Gast am 5. Mai 2008
Als "kostenverursachende Hemmschuhe und Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen für Funktionäre", so haben schon Günter und Peer Ederer die Zwangsmitgliedschaften zu Berufskammern sehr treffend beschrieben! (Das Erbe der Egoisten, Seite 373, Goldmann-Verlag 1997) Jürgen Möllemann schrieb in seinem 2003 erschienenen Buch "Klartext" im Kapitel "Fort mit dem Zwang" (Seite 131 - 135) Folgendes: Zitat: "Die Kammern können und müssen sich als Service-Unternehmen so attraktiv machen, dass sie keinen Mangel an freiwilligen Mitgliedern haben. Oder sie laufen Gefahr, überflüssig zu werden." Die Wahlbeteiligungen zu IHK-Vollversammlungen betragen in Deutschland fast nirgends mehr über 10 % ! Hier nur mal 4 Beispiele: in Köln zuletzt 9 % / in Nürnberg 7,7 % / in München zuletzt genau 6,27 % und in Berlin zuletzt 2007 = knappe 4,5 % Wahlbeteiligung = 9.800 von 218.000 Mitgliedern! Wer uns Unternehmern heute - allein angesichts solcher Zahlen - noch immer erzählen möchte, solch eine Zwangskammer sei "Die Selbstverwaltung der Wirtschaft" oder Ähnliches, der gibt sich höchstens nur noch der Lächerlickeit preis! "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören", so heißt es übrigens in Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN) / Artikel 20 (2) ! Als zum Beispiel Helmut Schmidt (Bundeskanzler a.D.) vom Kammerzwang persönlich betroffen und verärgert war, schrieb er dazu in der ZEIT eine Kolumne mit der passenden Überschrift: "Schluss mit dem Schwachsinn." Angesichts der Tatsache, daß die überwiegende Mehrheit der zwangsrekrutierten Kammermitglieder (bundesweit!) den Zwang strikt und sehr berechtigt ablehnt, sollte wirklich schnellstens Schluss mit diesem Schwachsinn gemacht werden !
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