Die GbR am Beispiel von Griechenland erklärt

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Griechenland steht in dieser Tagen vor einer schweren Entscheidung: Sollen weitere Hilfen seitens der EU angenommen werden oder nicht? Staats- und Regierungschef Papandreou hat für dieses Problem ja eine einfache „Lösung“ gefunden: Er will die Entscheidung den griechischen Bürgern überlassen und hat daher einen Volksentscheid angekündigt.

Folgen eines abschlägigen Entscheids

Die Frage ist: Was passiert, wenn die Griechen die EU-Hilfen nicht möchten und beschließen, aus der Euro-Währungsunion auszusteigen? Griechenland an sich würde es wohl augenscheinlich im ersten Augenblick besser gehen – nur um dann wenig später komplett abzustürzen. Das Bankensystem droht bereits jetzt zu kollabieren – spätestens dann würde es das auch tun.

Für die anderen Länder könnte der Ausstieg allerdings ebenfalls verheerende Folgen haben. Schließlich ist Griechenland nicht das einzige Euro-Land, das von der Pleite bedroht ist. Das Vertrauen der Menschen in das Währungssystem sinkt zunehmend. Die Folge ist, dass viele Anleger ihre Investitionen und Geldanlagen abziehen und „horten“, was die Zinsen wiederum steigen lässt – verheerend für die Länder, die ebenfalls bereits „am Hungertuch nagen“.

Wie in einer GbR

Wir vom Gründerlexikon haben festgestellt, dass sich die Situation in Griechenland und Europa sehr gut mit der Funktionsweise der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts vergleichen lässt. Sehen wir uns doch einmal die einzelnen Merkmale der GbR einmal genauer an und vergleichen:

GbR Merkmal Griechenland/EU
Die Gesellschafter verfolgen ein gemeinsames Ziel (z. B. Gewinn). Zweck Die Mitgliedsstaaten der Währungsunion verfolgen ein gemeinsames Ziel, nämlich ein stabiles Währungssystem.
Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, also auch für die Schulden der anderen. Haftung Wenn Griechenland insolvent wird und evtl. sogar aus der Währungsunion ausscheidet, haften die anderen Mitgliedsstaaten für die Schulden der Griechen.
In der Gesellschafterversammlung treffen die Gesellschafter der GbR Entscheidungen gemeinschaftlich. Gesellschaftsorgane Aufgrund ihrer Größe arbeitet die EU natürlich mit wesentlich mehr Organen, doch im Endeffekt funktioniert es wie bei der GbR: Die Vertreter der Mitgliedsländer (= Gesellschafter) treffen Entscheidungen gemeinschaftlich und für alle Mitgliedsländer geltend. Entscheidungstragende Organe sind u. a. die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.
Jeder Gesellschafter hat eine Stimme, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Stimmrechte Vereinfacht gesagt richtet sich die Stimmengewichtung nach der Größe der Mitgliedsländer, aber grundsätzlich hat jedes Land eine Stimme.
Die Gesellschafter erbringen Einlagen, durch die sich das Unternehmen finanziert. Bei Ausfällen müssen die Gesellschafter ausgleichen. Finanzierung Die Mitgliedsstaaten leisten Mitgliedsbeiträge, durch die die EU finanziert wird. Ausschlaggebend für die Finanzierung sind allerdings natürlich die Einnahmen der EU.
Die Beteiligung am Gewinn und Verlust erfolgt nach Köpfen, sofern keine vertraglich abweichende Regelung geschaffen wurde. Gewinn- und Verlustbeteiligung Gewinne werden für eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge verwenden, kommen also den Mitgliedsländern zu Gute. Bei Verlusten sind die Mitgliedsländer in der Nachschusspflicht.

Ein großer Unterschied…

Bei all den Gemeinsamkeiten ist uns aber doch noch ein großer Unterschied aufgefallen, der uns doch sehr stark verwundert. Stellen Sie sich vor, in einer GbR wird einer der Gesellschafter zahlungsunfähig und lässt sich auch noch von seinen Kollegen „aushalten“. Glauben Sie, dass sich die anderen Gesellschafter hinsetzen, Rettungspläne für diesen zahlungsunfähigen Gesellschafter entwickeln und ihn dann schließlich auch noch vor die Wahl stellen, ob er diese annehmen möchte?

In Griechenland jedoch fragt man erst einmal „nett“ an, ob man nicht ein bisschen sparen möchte. Und nachdem das Volk dazu nicht bereit ist, stellt man es per Volksentscheid noch einmal vor die Wahl, ob es die Hilfen überhaupt annehmen möchte.

Wir finden: Die lieben Griechen sollten froh sein, dass ihnen jemand unter die Arme greifen möchte und gefälligst alles tun, was notwendig ist, um den „Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen“. Wo kämen wir denn hin, wenn wir zukünftig jeden Zahlungsunfähigen fragen würden, ob es für ihn denn in Ordnung sei, wenn wir bei ihm eine Pfändung durchführen?


Quellen:
Harry Zingel
Antenne Thüringen
Cicero.de

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