Die Bürgschaftsbanken als Rettung
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Wer als Unternehmer einen Kredit aufnehmen will oder muss, der hat derzeit schlechte Karten bei den Banken. Spätestens seit der Einführung von Basel II im Jahr 2007 wird es zunehmend schwieriger, einen Kredit zu erhalten. Im Zuge der Finanzmarktkrise sind die Banken noch zurückhaltender geworden. Deshalb haben gerade Gründer und Jungunternehmer, die nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, kaum eine Chance, ein Darlehen zu erhalten.
In diesen Fällen kann jedoch die Bürgschaftsbank als rettende Lösung einspringen. Sie gewährt eine Bürgschaft für das Darlehen. Dabei sieht sie sich selbst als Selbsthilfeeinrichtung für den Mittelstand. Denn selbst wenn die Bürgschaftsbank einspringt, wird der Unternehmer nicht von seiner Schuld befreit. Er ist zwar nicht mehr der Hausbank gegenüber in der Schuld, dafür aber der Bürgschaftsbank.
Beantragung der Bürgschaften
Die Beantragung einer Bürgschaft bei den Bürgschaftsbanken ist alles andere als schwierig. Sie läuft in vielen Fällen über die Hausbank ab. Dabei wird von dieser zunächst das Finanzierungsvorhaben überprüft. Ist es erfolgversprechend, müssen die Sicherheiten geprüft werden. Reichen diese nicht aus, um das Darlehen abzusichern, wird in der Regel ein Antrag bei der zuständigen Bürgschaftsbank gestellt.
Wer keine Bank findet, die bereit ist, einen Kredit zu vergeben, kann sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden. Der Kreditantrag selbst umfasst lediglich zwei DIN-A4-Seiten. Mit der Zusage einer Bürgschaft fällt es oft leichter, eine Hausbank zu finden, die sich auf die Finanzierung einlässt.
Voraussetzungen für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken
Natürlich gewähren die Bürgschaftsbanken auch nicht in jedem Fall eine Bürgschaft. Hierfür müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt in erster Linie die Größe eines Unternehmens. So werden Bürgschaften ausschließlich an KMU vergeben. Es dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt werden und die Jahresbilanzsumme muss unter 43 Millionen Euro liegen. Alternativ zum letzten Punkt ist auch ein Umsatz unter 50 Millionen Euro möglich. Eine Bürgschaft wird nicht für das KfW-Startgeld gewährt und auch nicht für andere KfW-Förderungen, die mit einer Haftungsfreistellung einhergehen. Der Finanzierungsbedarf für eine Bürgschaft muss zwischen 10.000 Euro und einer Million Euro liegen.
Außerdem muss der Unternehmer einen Businessplan einreichen, der alle wichtigen Punkte, Chancen und Risiken, sowie die geplanten Unternehmenskennzahlen beinhaltet. Der Unternehmer muss seinen Lebenslauf einreichen und persönlich für die Kredite haften. Weitere Vermögenswerte, wie Immobilien, Lebensversicherungen und andere Geldanlagen müssen aufgezeigt werden. Zuständig ist dabei immer die Bürgschaftsbank, die im eigenen Bundesland sitzt. Sie haftet der Bank gegenüber derzeit für 80 Prozent des Darlehensbetrages. Allerdings gehen Signale von der Politik aus, dass die Haftung auf 90 Prozent erhöht werden könnte.
Quelle:
Starting Up, Mär/Apr/Mai 09, S. 44 - 48Artikel verfolgen
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