Die besten Job-Ideen für die Ferienarbeit

(3 Bewertungen) +3 -0


Ferienarbeit für Studenten und Schüler ist in den Sommerferien heiß begehrt. Besonders in der Gastronomie, jedoch auch bei anderen Unternehmen werden einige Jobs angeboten. Um eine dieser heiß begehrten Ferienjobs zu ergattern, müssen sich Schüler und Studenten früh genug – noch vor den Ferien – auf die Suche machen.

Einen Ferienjob finden

Oft ist es hilfreich, einfach seinen Interessen entsprechend kleinere Betriebe persönlich aufzusuchen und sich vorzustellen. Persönlichkeit, gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen können so vom Personalverantwortlichen direkt in Augenschein genommen werden. Nachzufragen lohnt sich beispielsweise in Gaststätten, Bäckereien, Krankenhäuser, am Theater, in landwirtschaftlichen Betrieben, in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, als Einkaufshelfer, als Packhilfe im Supermarkt oder bei Veranstaltungen von Vereinen, Kirchen und Verbänden.

Schüler sollten laut Gesetz mindestens 15 Jahre alt sein. Unter diesem Alter gelten sie noch als Kinder, und Kinderarbeit ist gesetzlich verboten. Zu den das Alter der Schüler betreffenden bestehenden Ausnahmeregelungen kann die zuständige Industrie- und Handelskammer konkrete Auskünfte geben. Sind die Schüler noch nicht volljährig, müssen arbeitsrechtliche Aspekte beachtet werden. Hierbei greifen vor allen Dingen die Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Infos zu interessanter Ferienarbeit gibt auch die zuständige Industrie- und Handelskammer ( IHK) sowie die Agentur für Arbeit.

Die unproblematische Abrechnung der Tätigkeiten

Wenn Schüler und Studenten in einem Betrieb regelmäßig ein paar Stunden arbeiten und der Verdienst nicht mehr als 400 Euro beträgt, gilt die Sonderregelung 'Minijob'. Der Arbeitgeber hat dabei einen stark reduzierten Verwaltungsaufwand und muss an die 'Minijobzentrale' eine Abgabenpauschale von etwa 30 Prozent (15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern) zahlen. Diese Zentralstelle leitet die Teilbeiträge an den Fiskus sowie an die Kranken- und Rentenversicherungsträger weiter.

Ferienarbeit lohnt sich

Wer nur in den Sommerferien eine Ferienarbeit sucht, um sein Taschengeld aufzubessern, wird ein so genannter „kurzfristig Beschäftigter“. Hier handelt es sich dann um eine echte Ferienarbeit mit einer maximalen Tätigkeit von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Hierbei muss der Arbeitgeber für den Schüler oder Studenten keinerlei Sozialabgaben leisten. Eine Lohnsteuer muss von so niedrigen Entgelten meistens auch nicht entrichtet werden. Eine Eintragung auf der reicht Lohnsteuerkarte völlig aus und ist im Regelfall günstiger als der Pauschalabzug der Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:

  • Magazin


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Onlinerechner

Über den Autor Xing_icon Facebook_iconGoogle_plus_iconYoutube_icon