Die besten Job-Ideen für die Ferienarbeit
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Ferienarbeit für Studenten und Schüler ist in den Sommerferien heiß begehrt. Besonders in der Gastronomie, jedoch auch bei anderen Unternehmen werden einige Jobs angeboten. Um eine dieser heiß begehrten Ferienjobs zu ergattern, müssen sich Schüler und Studenten früh genug – noch vor den Ferien – auf die Suche machen.
Einen Ferienjob finden
Oft ist es hilfreich, einfach seinen Interessen entsprechend kleinere Betriebe persönlich aufzusuchen und sich vorzustellen. Persönlichkeit, gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen können so vom Personalverantwortlichen direkt in Augenschein genommen werden. Nachzufragen lohnt sich beispielsweise in Gaststätten, Bäckereien, Krankenhäuser, am Theater, in landwirtschaftlichen Betrieben, in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, als Einkaufshelfer, als Packhilfe im Supermarkt oder bei Veranstaltungen von Vereinen, Kirchen und Verbänden.
Schüler sollten laut Gesetz mindestens 15 Jahre alt sein. Unter diesem Alter gelten sie noch als Kinder, und Kinderarbeit ist gesetzlich verboten. Zu den das Alter der Schüler betreffenden bestehenden Ausnahmeregelungen kann die zuständige Industrie- und Handelskammer konkrete Auskünfte geben. Sind die Schüler noch nicht volljährig, müssen arbeitsrechtliche Aspekte beachtet werden. Hierbei greifen vor allen Dingen die Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Infos zu interessanter Ferienarbeit gibt auch die zuständige Industrie- und Handelskammer ( IHK) sowie die Agentur für Arbeit.
Die unproblematische Abrechnung der Tätigkeiten
Wenn Schüler und Studenten in einem Betrieb regelmäßig ein paar Stunden arbeiten und der Verdienst nicht mehr als 400 Euro beträgt, gilt die Sonderregelung 'Minijob'. Der Arbeitgeber hat dabei einen stark reduzierten Verwaltungsaufwand und muss an die 'Minijobzentrale' eine Abgabenpauschale von etwa 30 Prozent (15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern) zahlen. Diese Zentralstelle leitet die Teilbeiträge an den Fiskus sowie an die Kranken- und Rentenversicherungsträger weiter.
Ferienarbeit lohnt sich
Wer nur in den Sommerferien eine Ferienarbeit sucht, um sein Taschengeld aufzubessern, wird ein so genannter „kurzfristig Beschäftigter“. Hier handelt es sich dann um eine echte Ferienarbeit mit einer maximalen Tätigkeit von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Hierbei muss der Arbeitgeber für den Schüler oder Studenten keinerlei Sozialabgaben leisten. Eine Lohnsteuer muss von so niedrigen Entgelten meistens auch nicht entrichtet werden. Eine Eintragung auf der reicht Lohnsteuerkarte völlig aus und ist im Regelfall günstiger als der Pauschalabzug der Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent.
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