Die Beiträge und Leistungen der IHK für Existenzgründer
(2 Bewertungen)Prinzipiell sind alle Unternehmen verpflichtet, der IHK beizutreten, die der Gewerbesteuer unterliegen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Gewerbesteuern entrichtet werden. Da es sich um eine Pflichtmitgliedschaft handelt, kann man sie auch nicht so einfach kündigen. Gerade Existenzgründern stellt sich daher häufig die Frage, wie hoch die Beiträge eigentlich sind, die man an die IHK abführen muss.
Berechnung des Beitrags
Die Höhe der Beiträge, die man entrichten muss, richtet sich primär danach, wie erfolgreich ein Unternehmen läuft. Die IHK erhält hierfür die Werte der Gewerbeerträge vom Finanzamt, an deren Höhe sie den jeweiligen Jahresbeitrag fest macht.
Der IHK- Beitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Dazu gehören zum einen der Grundbetrag und zum anderen unter Umständen eine Umlage. Der Grundbetrag ergibt sich aus einer Staffelung nach dem Ertrag. Diese Staffelung bzw. die zugrundeliegenden Grundbeiträge werden in jedem Jahr neu von der Vollversammlung der IHK festgelegt.
Nicht beitragspflichtig sind Unternehmer, die keine Eintragung im Handelsregister besitzen und die einen geringeren Gewinn als 5.200 Euro erwirtschaften. Wenn eine Eintragung vorliegt, wird der Grundbeitrag in Höhe von 125 Euro fällig. Die Höhe der Umlage wird ebenfalls von der Vollversammlung festgelegt und liegt derzeit bei 0,45% vom Gewinn. Natürlichen Personen und Personengesellschaften wird hier ein Freibetrag in Höhe von 15.340 Euro zugestanden.
Sonderregelungen bei der Beitragspflicht
Wenn sich ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten befindet, kann man die Beiträge stunden lassen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Nur in besonderen Fällen kann es auf Antrag auch möglich sein, die IHK-Beiträge zu erlassen. Voraussetzung ist hierfür gewöhnlich, dass das zu versteuernde Einkommen im laufendenGeschäftsjahr unter 12.000 Euro (bzw. 24.000 Euro bei Verheirateten) bleiben wird. Die Beitragserhebung muss eine unzumutbare Belastung darstellen.
Existenzgründern wird es anfangs besonders leicht gemacht. Das IHK-Gesetz bestimmt, dass in den ersten zwei Jahren der Geschäftstätigkeit überhaupt keine Beiträge zu entrichten sind. In den nächsten zwei Jahren muss man zwar bereits den Grundbeitrag bezahlen. Man ist aber dennoch weiterhin von der Umlage befreit. Erst, wenn diese vier Jahre vorüber sind oder der Gewerbeertrag über 25.000 Euro pro Jahr hinausgeht, wird man voll beitragspflichtig in der IHK.
Die Leistungen der IHK
Die Leistungen, die die IHK für Ihre Mitglieder zu bieten hat, gliedern sich in sechs Bereiche:
- Standortpolitik
- Starthilfe und Unternehmensförderung
- Aus- und Weiterbildung
- Innovation und Umwelt
- Recht und Fair Play
- International
Starthilfe und Unternehmensförderung
Für Existenzgründer sollte vor allem der Leistungsbereich „Starthilfe und Unternehmensförderung“ hilfreich sein. Wenn man sich noch in der Gründungsphase befindet, benötigt man eine Menge Informationen. Häufig wünscht man sich einen Wegweiser, der einen bei der Erledigung aller Formalitäten unterstützt. Man kann sich beispielsweise bei einem spezialisierten IHK-Berater darüber informieren lassen, welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung und der Finanzierung verfügbar sind.
Recht und Fairplay
Auch die Leistungen der IHK im Bereich „Recht und Fairplay“ sind sowohl zu Beginn eines Unternehmens als auch später sehr hilfreich. Wenn sich Fragen zum Wirtschafts- oder Steuerrecht ergeben, kann man sich jederzeit an den jeweiligen Spezialisten der IHK wenden. Dieser unterstützt den Gewerbetreibenden auch bei der Eintragung der Firma ins Handelsregister oder bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Verlauf eines Geschäftsbetriebes immer einmal ergeben können.
International
Jungunternehmer, die im internationalen Geschäft tätig sind, können auch von den IHK-Leistungen im Geschäftsfeld „International“ profitieren. Die IHK führt Marktstudien in den verschiedensten Ländern durch, von denen ihre Mitglieder profitieren können. Die Auslandsspezialisten der IHK unterstützen Sie bei Fragen zum Außenhandel und bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente für den Export. Egal, ob es sich um Ursprungszeugnisse oder Beglaubigungen handelt, die IHK-Berater werden diese Dokumente rechtsgültig erstellen. Des Weiteren werden hier wichtige Geschäftskontakte geknüpft, die für den Erfolg der neuen Geschäftstätigkeit von großer Bedeutung sein können.
Weitere Leistungen
Mit Ihren regelmäßigen Publikationen informiert die IHK ihre Mitglieder über die aktuellsten Änderungen bei Rechtsvorschriften und über Studien, Berichte und Innovationen in den verschiedensten Bereichen.
Auch in den anderen Geschäftsbereichen gibt es viele Leistungen der IHK, von denen Unternehmen aller Branchen profitieren können. Es empfiehlt sich, auch bei speziellen Anliegen einfach mal anzufragen.
Quelle:
http://www.berlin.ihk24.deArtikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
-
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
-
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
-
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch steuerlicher Erfassungsbogen genannt, erhält jeder...
-
So berechnen Sie die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer nach brutto oder netto
zum Magazin
Zuletzt geschrieben
-
Chancen und Risiken der E-Commerce Existenzgründung mittels Amazon

Für die Leser des Gründerlexikons veröffentlicht der Autor, Markus Fost Auszüg...
-
Die 5 "P"s des Marketings für den Amazon Marketplace

Für die Leser des Gründerlexikons veröffentlicht der Autor, Markus Fost Auszüg...
-
Erfolgsfaktoren bei der Existenzgründung mittels Amazon Marketplace
Für die Leser des Gründerlexikons veröffentlicht der Autor, Markus Fost ...
-
Einordnung des Amazon Marketplace Geschäftsmodells
Für die Leser des Gründerlexikons veröffentlicht der Autor, Markus Fost Auszüg...
-
10 Pflichten des Arbeitgebers bei der Erstellung einer Lohnabrechnung
zum Magazin
Empfehlung der Redaktion

Alle Infos und Termine zur deGUT in Berlin,
hier klicken!
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Neueste Artikel im Magazin
- Chancen und Risiken der E-Commerce Existenzgründung mittels Amazon
- Die 5 "P"s des Marketings für den Amazon Marketplace
- Erfolgsfaktoren bei der Existenzgründung mittels Amazon Marketplace
- Einordnung des Amazon Marketplace Geschäftsmodells
- 10 Pflichten des Arbeitgebers bei der Erstellung einer Lohnabrechnung

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de