DFV-Checkliste zum Franchise-Vertrag

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Der DFV, der Deutsche Franchise Verband e.V. hat eine neue Checkliste auf den Markt gebracht, die Franchise-Nehmern bei der Wahl des richtigen Partners helfen soll. Das sechsseitige Dokument steht im Internet kostenfrei zum Download bereit. Dass es keinen allgemein gültigenFranchise-Vertrag gibt, steht außer Frage. Dieser ist schließlich immer auf das jeweilige Franchise- Konzept zuzuschneiden, dennoch gibt es einige wichtige Punkte, die in jedem Franchise- Vertrag enthalten sein sollten. Diese Punkte können angehende Franchise-Nehmer jetzt mit derDFV-Checkliste gezielt überprüfen.

Allgemeines im Franchise-Vertrag

Zunächst einmal sollte im Franchise- Vertrag die Unternehmens-Philosophie hinterlegt sein, aber auch, wie das System an sich funktioniert. Die Leistungen, die durch den Franchise-Geber erbracht werden, sollten detailliert aufgeschlüsselt werden. Auch evtl. Schutzrechte sind im Vertrag zu hinterlegen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Gebietsschutz im Franchise-Vertrag

Viele Franchise-Geber arbeiten mit einem Gebietsschutz. Dieser sollte im Vertrag deutlich festgelegt werden, etwa durch einen Postleitzahlenbereich oder eine Gebietskarte. Außerdem sollte der Franchise-Geber bei der Wahl des richtigen Standortes unterstützend agieren.

Zusätzlich werden oftmals Ladenlokale benötigt. Der Franchise-Vertrag sollte angeben, wer als Pächter benannt wird. Sofern der Franchise-Geber das Ladenlokal anmietet, muss auch der Unterpachtvertrag genau überprüft werden.

Wareneinkauf und –verkauf

In der DFV-Checkliste wird ebenfalls deutlich, wie wichtig Warenein- und –verkauf für das erfolgreiche Franchise-System sind. Hier sollte der Vertrag aufzeigen, ob in geringem Umfang auch Produkte zur Erweiterung des Sortiments von anderen Partnern gekauft werden können. Bis zu 20 Prozent des Sortiments sollten solche zusätzlichen Produkte durchaus erlaubt werden.

Ebenfalls sollte der Umfang einer evtl. vorliegenden Bezugsbindung sehr genau aufgeschlüsselt werden, entweder im Franchise-Vertrag selbst oder aber in dessen Anlageverzeichnis. Überprüfen sollten Sie überdies, ob die Einkaufskonditionen des Franchise-Gebers tatsächlich attraktiver sind, als die marktüblichen Konditionen.

Pflichten Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Achten Sie zudem auf die Pflichten, die der Franchise-Geber hat. Sie sollten im Vertrag aufgelistet sein und es sollte zu den Pflichten gehören, regelmäßige Schulungen durchzuführen. Ein Franchise-Handbuch, das das Konzept beschreibt ist ebenfalls anzuraten.

Ihre eigenen Pflichten sollten ebenso definiert werden. Ideal ist es, wenn Sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln dürfen, Ihre Personalentscheidungen selbst treffen können und Ihnen eine Preisbildungsfreiheit den Endverbrauchern gegenüber zusteht.

Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Punkte, die im Franchise-Vertrag beachtet werden müssen. Informieren Sie sich mit Hilfe der DFV-Checkliste, die auf der  Webseite des Vereins zum Download bereit steht.

Quelle:
IHK Erfurt

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