Der richtige Firmenname - 10 Punkte die es zu beachten gilt
(6 Bewertungen)
Bei der Entscheidung über ihren künftigen Firmennamen haben Gründer oft die Qual der Wahl. Soll der eigene Name, die Art des Unternehmens oder eine Abkürzung als Firmenname verwendet werden?
Mit den folgenden 10 Tipps finden Gründer zum richtigen Firmennamen:
1. Der eigene Name
Der eigene Name kann in den Firmennamen einfließen. Ist der Name schwierig in der Aussprache, bspw. Wawrzik oder Szynowsik sollte der Gründer über eine Alternative nachdenken.
2. Die Art des Unternehmens
Der Firmenname kann auf die Art des Unternehmens hinweisen. Mit Firmenbezeichnungen wie Monikas Blumenstübchen, Schulzes Autowerkstatt kann der Kunde sofort auf die Art des Unternehmens schließen.
3. Die Expansion nicht vergessen
Der Kfz-Meister Schulze kennt sich gut mit der Automarke Ford aus. Er will in seiner Autowerkstatt Reparaturen für diese Marke anbieten. Zwei Jahre später passt der Firmenname Schulzes Fordwerkstatt nicht mehr, weil er inzwischen weitere Marken in sein Reparatursortiment aufgenommen hat. Die Umfirmierung in Schulzes Autowerkstatt kostet zum einen Geld und zum anderen ist der Widererkennungswert durch den Kunden gesunken.
4. Einfachheit
Der Unternehmer sollte sich keine komplizierten Namenskonstrukte für seine Firma ausdenken. Der Firmenname soll einfach und einprägsam sein.
5. Abkürzungen
Macht die Abkürzung Sinn, sollte der Gründer sie verwenden. Ob hinter RBS Müller eine Firma für Richten, Bauen und S… steht, oder Rohre, Bäder und Sanitär im Angebot hat, ist aus der Abkürzung nicht zu ersehen.
6. Der Internationale Markt
Ist bereits eine Ausweitung auf den internationalen Markt geplant, muss der Gründer auch in anderen Sprachen recherchieren. Bspw. hat der Lada Niva in Spanien keine Chance, bedeutet dort ni va doch soviel wie „geht nicht“.
7. Fantasienamen
Soll der Firmenname keinen Bezug zur Art des Unternehmens herstellen, kann der Gründer auch einen Fantasienamen wählen. Ein gutes Beispiel dafür ist Nivea. Das Wort Nivea ist ein reines Kunstwort ohne jede Bedeutung. Als Marke jedoch, ist Nivea weltweit bekannt. Ein Einzelunternehmer kann unter einem reinen Fantasienamen nicht firmieren. Er muss immer seinen vollständigen Namen anhängen.
8. Die Region
Will der Gründer sein Unternehmen nur in einer bestimmten Region betreiben, bietet sich die Nennung der Region vielleicht an, Bspw. unterfränkische Autowerkstatt Schulze. Kommen hingegen viele Gründer auf die gleiche Idee, ist der Widererkennungswert gleich Null.
9. Branchenbuch
Um im Branchenbuch gut gefunden zu werden, sollte der Firmenname nicht unbedingt mit Z beginnen. Statt Zauberschule Fröhlich kann der gewählte Firmenname auch Fröhlichs Zauberschule lauten.
10. Merkbarkeit durch Bilder
Jedes Kind kennt die lila Kuh (es gibt sogar welche die glauben Kühe sind immer lila) von Milka. Unternehmer sollten mit der Wahl ihres Firmennamens diesen Effekt ausnutzen.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Firmenname
- Gewerbeeröffnung
- Unternehmer
-
Magazin
- Die 10 häufigsten Fehler vor der Existenzgründung
- E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Der richtige Firmenname: Das sollten Sie beachten
- 10 Dinge die Sie bei Ihrer Buchführung unbedingt vermeiden sollten
-
Ratgeber Fragen
- Einzelunternehmen und Firmenname ohne eigenen Nachnamen?
- Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich?
-
Vorlagen
- Existenzgründerseminar Bescheinigung (Download für nur 19,99 €)
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kommentiert von Gast am 2. Mai 2010
Mmh, Nivea bedeutet nichts? Das habe ich allerdings etwas anders in Erinnerung. Statt meiner Version verweise ich aber lieber auf http://de.wikipedia.org/wiki/Nivea . Dort wird auf die - lateinische - Bedeutung: die schneeweisse Bezug genommen. Ansonsten: schöner Artikel.
kommentiert von Gast am 4. November 2010
Der Artikel ist nur ein Ansatz für die Ideenfindung. So wird überhaupt nicht auf eine Recherche von bestehenden Marken, Unternehmen und Namen eingegangen, schon eine Ähnlichkeit in der Schreibweise oder Klang kann rechtlich bedenklich sein und zur Abmahnung führen. Punkt 7 ist so nicht ganz richtig, natürlich firmiert ein Einzelunternehmer überhaupt nicht, er ist keine Firma, tritt mit seinem bürgerlichen Namen auf, den er auf allen Geschäftspapieren anzugeben hat. Sehrwohl kann er aber mit einem Fantasienamen für seine Dienstleistungen / Produkte im Markt auftreten und diesen bewerben, ohne immer seinen vollen Namen angeben zu müssen. Auch für einen Einzelunternehmer ist Markenbildung wichtig.