Der „goldene Handschlag" bei der Betriebsprüfung und seine Gefahren
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Eine Betriebsprüfung ist für die meisten Unternehmen mit Sicherheit ein Graus. Dennoch kommt es unter bestimmten Voraussetzungen immer wieder zu einer solchen Prüfung. Wichtig ist, dass diese Prüfungen sich über die letzten Jahre erstrecken können, es sollten also alle Unterlagen stets sorgfältig aufbewahrt werden und zwar so, dass Betriebsprüfer und steuerlicher Berater sich darin einfach und schnell zurecht finden.
Abschlussgespräch und goldener Handschlag
Nachdem die Betriebsprüfung abgeschlossen wurde, kommt es in der Regel zu einem Schlussgespräch. Auf der einen Seite finden sich der Unternehmer und sein steuerlicher Berater, auf der anderen Seite der Betriebsprüfer. Oftmals kam es bei der Prüfung zu kleineren Unklarheiten und mitunter schwammigen Feststellungen. Wird im Abschlussgespräch bereits klar, dass gegen einige dieser schwammig formulierten Feststellungen Einspruch erhoben werden soll, so ist der Betriebsprüfer oftmals bereit, einen Kompromiss einzugehen. Dabei ist die Rede vom so genannten „goldenen Handschlag".
Dauernde Bindung an die Vereinbarungen
Dieser wird immer häufiger auch schriftlich festgehalten. Beide Seiten, also Unternehmer und Betriebsprüfer, sind unwiderruflich an diese Vereinbarung gebunden, selbst wenn dadurch für eine der Parteien mitunter erhebliche Nachteile entstehen. Die Bindung an die Vereinbarung gilt in vielen Fällen nicht nur für die aktuelle Betriebsprüfung, sondern genauso für die Zukunft.
Der große Nachteil besteht darin, dass sich manch ein Unternehmer oder Steuerberater im Moment des Abschlussgesprächs über die steuerlichen Auswirkungen der Vereinbarung nicht im Klaren ist. Dennoch bleiben sie an diese gebunden, wie der Bundesfinanzhof bestätigt. Einzusehen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen IR63/07.
Vorbeugen ist besser
Vorbeugend sollten deshalb die Unternehmen einen beispielhaften Steuerbescheid beim Betriebsprüfer einfordern. Denn erst anhand dessen wird vielen Unternehmern bewusst, welche Auswirkungen eine mit dem Betriebsprüfer getroffene Vereinbarung letztlich mit sich bringen wird. Wer bewusst auf diesen Muster- Steuerbescheid verzichtet, läuft stets Gefahr, dass er mitunter massive steuerliche Nachteile in Kauf nehmen muss und das nicht nur momentan, sondern auch zukünftig.
Quelle:
In Anlehnung an Pro Firma 03 2009, S. 52Artikel verfolgen
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- Sabine Hutter
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