Der Ablauf einer Markenanmeldung in der Praxis
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Jeder, der ein Geschäft oder ein Unternehmen gründen will, sollte den Namen des Unternehmens oder des Produkts, das er verkaufen möchte, auch anmelden. Sonst kann er unter Umständen eine böse Überraschung erleben.
Was ist eine Markenanmeldung?
Jedes Produkt hat einen Namen und dieser Name ist in der Regel geschützt. Wer jetzt sein Produkt auf den Markt bringen möchte, der muss den Namen anmelden, und dies hat seine Gründe. Bevor das Produkt auf den Markt kommt, muss zunächst festgestellt werden, ob der Name, den man dem Produkt gegeben hat, nicht schon vergeben ist. Das heißt, man muss sicherstellen, dass es keine älteren Rechte auf diesen Namen gibt. Es sollte jedem klar sein, dass er zum Beispiel bei hausgemachten Pralinen nicht den Namen einer bekannten Firma nehmen kann, denn sonst kommt es unter Umständen zu Abmahnungen und Prozessen, und das kann sehr teuer werden. Der Name, unter dem man das Produkt auf den Markt bringen will, muss also einmalig sein und zudem auch noch frei.
Wie findet man heraus, ob ein Markenname noch frei ist?
Der Existenz- oder Firmengründer hat sich für sein Produkt einen schönen Namen einfallen lassen und möchte jetzt eine Markenanmeldung vornehmen, aber vorher muss ja noch festgestellt werden, ob der gewünschte Markenname noch frei verfügbar ist. Die wenigsten machen sich die Mühe und forschen selbst nach, ob der Markenname noch frei oder schon vergeben ist, sondern beauftragen andere mit der Nachforschung.
Das kann eine Agentur sein, die sich darauf spezialisiert hat, oder auch ein Rechtsanwalt. Der Anwalt ist in diesem Fall immer von Vorteil, da er sich bestens mit dem Urheberrecht auskennt und weiß, welche versteckten Fallen es in diesem Fall geben kann. Der Anwalt oder die Agentur führen eine so genannte Identitätsrecherche durch und forschen in Datenbanken nach, ob der gewünschte Markenname schon genau so existiert und ob es sich dabei um ein ähnliches Produkt handelt.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Eine Markenanmeldung ist leider nicht kostenlos. Sie setzt sich zusammen aus den Amtsgebühren von 300 Euro, die in jedem Fall gezahlt werden müssen, den Recherchegebühren die je nach Aufwand zwischen 200 und 800 Euro liegen, und eventuell auch den Kosten für einen Anwalt, der ebenfalls – je nach Aufwand für seine Bemühungen – zwischen 100 und 500 Euro verlangt. Unter dem Strich kann man sagen, dass eine Markenanmeldung zwischen 300 und 1.600 Euro kosten kann.
Quellen: http://www.kanzlei-langlotz.de
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