Der Ablauf des Patentprüfungsverfahrens
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Teil 7 von 9 aus der Serie:
Erfindungen zum Patent anmelden
Erfindungen zum Patent anmelden
- Mögliche Ideenquelle für Erfindungen
- Entwicklung einer Idee
- Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Rechtsgrundlagen des Patentrechtes
- Abgrenzung der Begriffe Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster
- Der Antrag auf Anmeldung eines Patents
- Der Ablauf des Patentprüfungsverfahrens
- Die Patentrecherche
- Kosten für die Patentanmeldung
Bei dieser Prüfung werden von Mitarbeitern des Deutschen Patent- und Markenamts insbesondere drei Punkte geprüft:
- Handelt es sich um eine erfinderische Tätigkeit?
- Handelt es sich tatsächlich um eine Neuheit auf dem Markt?
- Eignet sich die Erfindung für die Nutzung und den Verkauf?
Erste Prüfung
Ist Ihre Anmeldung und Ihre Gebühr auf dem Patentamt eingegangen, findet eine Vorprüfung statt. In dieser ersten Phase wird Ihre Anmeldung geprüft. Die Angaben werden auf Richtigkeit getestet und die detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung wird nachvollzogen. Erst wenn hier alles für korrekt und als neu befunden wird, findet die eigentliche Prüfung statt. Ist Ihre Anmeldung fehlerhaft, wird Ihr Antrag komplett zurückgewiesen.
Hauptprüfung
Jetzt wird überprüft, ob Ihre Entwicklung neuartig ist. Entweder hat es ein solches Produkt noch nie gegeben oder Sie haben ein bestehendes Produkt weiterentwickelt und verbessert. Dann wäre dieses erste Kriterium erfüllt. Zweitens wird geprüft, ob Ihr Produkt einen Nutzwert für die Allgemeinheit hat. Damit ist gemeint, dass Ihre Erfindung der Allgemeinheit den Alltag oder einen Teil davon erleichtern kann. Es wird ebenso überprüft, ob Ihre Entwicklung wirtschaftlich ist. Das bedeutet, dass die Umsetzung oder die Produktion realisierbar und finanzierbar ist.
Das gesamte Verfahren von der Anmeldung bis zum Patent kann bis zu zweieinhalb Jahre dauern. Aber genau nach 18 Monaten erfolgt die Veröffentlichung der Erfindung, unabhängig davon, ob man das Patent bereits hat oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Erfinder immer noch die Möglichkeit, seinen Antrag zurückzuziehen. Ist jedoch die Prüfung vor diesen eineinhalb Jahren abgeschlossen, erfolgt keine Veröffentlichung. Dann wird sofort die Patentschrift veröffentlicht.
Einspruch
Hat man das Patent erhalten und die Patentschrift wurde veröffentlicht, haben Dritte drei Monate lang Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Ist der Einspruch berechtigt, wird die Entwicklung ein weiteres Mal überprüft und anschließend festgelegt, ob das Patent zurückgezogen wird oder es weiterhin bestehen bleibt. Wird es allerdings widerrufen, kann der Patentinhaber Beschwerde einreichen. Dann gelangt der Vorgang zum Bundespatentamt.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Gebühr
-
Magazin
- Die Patentrecherche
- Kosten für die Patentanmeldung
- Mögliche Ideenquelle für Erfindungen
- Der Antrag auf Anmeldung eines Patents
- Entwicklung einer Idee
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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