Datenschutz im Internet

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Dieser Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ beschäftigt sich mit einem sensiblen Thema. Es geht um den Datenschutz. Viele Onlinehändler beschäftigen sich nicht weiter mit diesem Thema, machen deshalb Fehler und gehen so das Risiko empfindlicher Strafen ein. Worauf zu achten ist, wollen wir Ihnen hier in Kürze erläutern.

Die Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung gehört auf jede Website, die Daten von Kunden und Besuchern erhebt. In ihr müssen Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung ersichtlich sein. Belehrungen über Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten gehören ebenso hinein, wie Informationen über personenbezogenen Cookies.

Datenerhebung und -übermittlung ohne Einwilligung

Nicht bei allen Datenverarbeitungsvorgängen ist eine Einwilligung des Kunden notwendig. In jedem Fall aber muss der Kunde über das Widerrufsrecht, welches er im Zusammenhang mit der Datenspeicherung hat, informiert werden. Die Datenverarbeitung ohne Einwilligung des Kunden ist in manchen Fällen nicht anders möglich. Die Speicherung der IP-Adresse des Kunden bei dessen Besuch auf der Shopseite fällt in diesen Bereich. Die Übermittlung von Daten an Dritte ist in einigen Fällen auch ohne Einwilligung des Kunden möglich. Dies ist dann der Fall, wenn die Weitergabe der Daten für die Erfüllung der Vertragspflichten notwendig ist. Die Weitergabe von Name und Adresse an ein Transportunternehmen fällt beispielsweise in diesen Bereich. Der Kunde muss aber selbstverständlich umfassend darüber informiert werden, was mit seinen Daten geschieht und wer sie zu welchem Zweck erhält.

Wann wird eine Einwilligung benötigt?

Eine Einwilligung zur Datenspeicherung und zu deren Weitergabe an Dritte ist immer dann erforderlich, wenn die Daten nicht zur Abwicklung eines Geschäfts notwendig sind oder wenn sie nicht durch den Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt ist.

Was muss bei der Einwilligung beachtet werden?

In der Einwilligung zur Datenverarbeitung muss der Zweck der Verarbeitung genau ersichtlich sein. Bei Onlinegeschäften ist es möglich, die Einwilligung elektronisch zu erteilen. Allerdings muss diese dann protokolliert werden und für den Kunden zu jeder Zeit abrufbar sein. Auch ein Widerruf der Einwilligung muss dem Kunden jederzeit möglich sein. Die Erteilung der Einwilligung muss ausdrücklich durch den Kunden geschehen. Vorangekreuzte Kästchen sind nicht zulässig, ebenso wenig das Verstecken der Einwilligung in den AGBs.

Zum Abschluss unserer Serie beschäftigen wir uns mit Links und dem Disclaimer


Quelle:
Trustedshops

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Über den Autor

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  • Sabine Hutter
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