Datenkrake Elena endlich gestoppt
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Nach nur gut einem Jahr wurde Elena endlich von der Bundesregierung gestoppt. Immer wieder wurden bei Meldungen rund um die Einführung von Elena die Entbürokratisierung und die Vereinfachung für die Unternehmer in den Vordergrund gestellt. Aber, war das wirklich der Hauptgrund? Mündige Deutsche vermuteten, dass Elena ein reines Misstrauensvotum der Regierung gegenüber ihren Bürgern war.
Entbürokratisierung und Vereinfachung?
Viele Unternehmer suchten die Vereinfachung im Zusammenhang mit Elena umsonst. Im Gegenteil, durch die im Gesetz verankerte Meldepflicht kann von Vereinfachung keine Rede sein. Monatlich mussten seit Anfang 2010 für rund 40 Millionen Arbeitnehmer Daten an die Zentralstelle gemeldet werden. Das herausragende und wahrscheinlich einzige Ziel der Meldungen scheint zu sein, den Sozialbetrug zu verhindern.
Welche Daten mussten die Unternehmen melden?
Die Meldepflicht ist im SGB 4 verankert. Nach dem Gesetz müssen u.a. folgende Daten monatlich erfasst und gemeldet werden:
- Beginn und Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung,
- Eintritt eines Insolvenzereignisses,
- Änderungen in der Beitragspflicht,
- Anträge auf Altersrenten oder Auskunftsersuchen des Familiengerichts in Versorgungsausgleichsverfahren,
- Unterbrechung der Entgeltzahlung,
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses,
- einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, soweit es nicht in einer Meldung aus anderem Anlass erfasst werden kann,
- Beginn und Ende der Altersteilzeitarbeit,
- Krankheit und sonstige Fehlzeiten
- Streik
- wöchentliche Arbeitszeit
- Angaben zu Entlassungen und Kündigungen und im Vorfeld erfolgten Abmahnungen
Diese Auflistung enthält nur einen kleinen Teil der meldepflichtigen Angaben. Die persönlichen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Anzahl der Kinderfreibeträge sind natürlich ebenso wie weitere Tatbestände meldepflichtig.
Der gläserne Arbeitnehmer
Arbeitnehmer mussten sich durch Elena gefallen lassen, dass ihre ganz persönlichen Daten elektronisch in einer zentralen Stelle gesammelt wurden. Sie hatten keinerlei Garantie, dass diese Daten ordnungsgemäß verschlüsselt und vor Hackern sicher waren. Wenn man die eigenen Erfahrungen mit Behörden in die Waagschale wirft, ist dieAnnahme einer Datensicherheit nicht gegeben.
Die Arbeitnehmer waren also nicht nur für sämtliche Behörden gläsern, sondern wohl auch für all diejenigen, die sich Datenbeschaffung auf die Fahnen geschrieben haben. War das vielleicht der Grund für die Abschaffung – die Angst vor Datenklau?
Elena bedeutete für Unternehmer zusätzliche Arbeit
Für Unternehmer bedeutete Elena monatlich zusätzliche Arbeit. Neben der Software und der Internetverbindung musste der Unternehmer jeden Monat dafür Sorge tragen, dass alle relevanten Daten auch gemeldet wurden. Gerade in kleinen Unternehmen sorgte die Meldung für zusätzlichen Aufwand.
Beispiel
Ein Arbeitgeber mit geringem Personalwechsel musste vor Elena vielleicht alle drei Jahre mal eine Lohnbescheinigung ausstellen. Diese Arbeit wurde ihm nun durch Elena abgenommen. Im Gegenzug muss er natürlich monatlich eine Meldung abgeben. Allein dieser kleine Vergleich, zeigt schon den Mehraufwand in den Unternehmen.
Elena ist tot - müssen weiterhin Daten gemeldet werden?
Obwohl in allen Medien vom Ende der Datensammlung die Rede ist, ist Elena noch nicht vollständig beerdigt. Solange das Gesetz nicht erlassen und verkündet ist, muss der Unternehmer weiterhin die Daten elektronisch melden. Die Meldepflicht gilt bis zum bitteren Ende!
Was passiert mit den bereits gesammelten Daten?
Alle Arbeitnehmer in Deutschland hoffen, dass die bereits gespeicherten Daten wirklich vollständig gelöscht werden. Im Hinterkopf jedoch haben wir die kleinen und großen Skandale, bei denen streng vertrauliche Daten und Akten im Müllcontainer um die Ecke entsorgt wurden. Bei der Datenvernichtung gilt also für den deutschen Bürger das Prinzip Hoffnung. Niemand mag sich vorstellen, was Datensammler mit diesen hochsensiblen Daten anfangen könnten.
Was kommt nach Elena?
Die Politiker reden und reden und suchen einen Mittelweg. Die elektronische Datenerfassung soll möglichst beibehalten werden, aber ohne den enormen Aufwand für die Unternehmen. Das lange unterschätzte Risiko der Datenspeicherung und der Datenverschlüsselung muss ebenso gelöst werden. Die Zukunft wird es zeigen, welche Variante für ein einfaches und unbürokratisches Meldeverfahren gefunden wird.
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Evelyn Brandies am 7. September 2011
Nach neuesten Informationen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuversichtlich, dass die Änderung zum 01.01.2012 in Kraft treten wird.
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kommentiert von Rainer Zufall am 7. September 2011
So lange dauert die Abschaffung noch? Ich dachte Elena wird mit sofortiger Wirkung gestoppt.
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