Das P-Konto und wie es funktioniert
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Das P- Konto heißt ausgeschrieben eigentlich „Pfändungsschutzkonto“ und existiert seit dem 1. Juli 2010. Es ist die Lösung für all jene, die mit Pfändungen zu kämpfen haben und an ihr Einkommen gar nicht herankommen, da es sofort gepfändet wird, sobald es auf einem Girokonto erscheint.
Wo kann man ein P-Konto eröffnen?
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein (!) P- Konto und können daher bei jedem Kreditinstitut ein P-Konto eröffnen. Allerdings müssen Sie bereits vorher bei dieser Bank ein Girokonto gehabt haben, das in ein P-Konto verwandelt werden kann. Einen Anspruch auf dieNeueinrichtung eines P-Kontos haben Sie leider nicht. Wenn Sie also bisher kein Girokonto hatten, können Sie nur darauf hoffen, dass Ihnen eine Bank die Möglichkeit gibt, ein neues P-Konto zu beantrage.
Die geschützten Beträge
Jeder Inhaber eines P-Kontos hat einen Anspruch auf einen monatlichen Basisfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro. Es spielt keine Rolle, aus welchen Quellen das Einkommen stammt. Es kann sich dabei ebenso um Arbeitslohn wie um Sozialleistungen oder Schenkungen handeln. Um diesen Sockelfreibetrag nutzen zu können, ist keine spezielle Bescheinigung erforderlich. Wenn der Freibetrag in einem Monat nicht ausgereizt wird, kann der verbleibende Freibetrag auf denFolgemonat übertragen werden. So kann sozusagen ein „ Guthaben“ für Monate angespart werden, in denen größere Ausgaben anstehen.
Der Sockelfreibetrag erhöht sich durch bestimmte Gegebenheiten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kindergeld bezogen wird oder Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Um folgende Beträge steigt der Pfändungsschutz an:
| Kindergeld | Unterhaltsverpflichtungen |
|---|---|
|
|
Damit der Pfändungsfreibetrag erhöht wird, müssen die entsprechenden Umstände durch Bescheinigungen nachgewiesen werden.
Die P-Konto Gebühren
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto gebührenfrei erfolgen muss. Dies bedeutet jedoch noch lange nicht, dass auch die Führung des P-Kontos kostenlos ist. Es gibt nur wenige Kreditinstitute, die diese Leistung ohne monatliche Gebühren anbieten. In der Regel werden P-Konto Kosten in Höhe von fünf bis zehn Euro pro Monat fällig. Die Festlegung dieser Gebühren obliegt alleine den Kreditinstituten. Daher können je nach Kreditinstitut auch jederzeit weitere Gebührenpositionen für zusätzliche Leistungen hinzukommen.
Das P-Konto als Geschäftskonto?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, ein P-Konto als Geschäftskonto zu nutzen. Beachten Sie dabei allerdings, dass es immer nur ein P-Konto geben kann. Wenn Sie also ein getrenntes Privat- und Geschäftskonto haben, wird immer eines davon gepfändet werden können.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Freibetrag
- Guthaben
-
Magazin
- Das P-Konto: Die wichtigsten Grundlagen
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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