Das Markenrecht und seine Tücken
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Teil 3 von 9 aus der Serie:
Rechtssicher im Internet
Rechtssicher im Internet
- Neue Serie: Rechtssicher im Internet
- Darauf müssen Sie in Sachen Impressum achten
- Das Markenrecht und seine Tücken
- Richtiger Umgang mit dem Urheberrecht
- Rechtsprobleme, mit denen Ebay-Verkäufer häufig zu kämpfen haben
- Datenschutz im Internet
- Disclaimer und Links
- Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung
- Stolperfallen für Onlineshops
In diesem Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ wollen wir Ihnen die Probleme, die in Verbindung mit dem Markenrecht auftreten können, aufzeigen. Hiervon können nicht nur Selbstständige betroffen sein, sondern auch Privatpersonen.
Markenrecht – was ist das eigentlich?
Das Markenrecht ist rechtlich dem gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen. Es regelt den Schutz von Marken und anderen Kennzeichen, aber auch von geografischen Herkunftsangaben und geschäftlichen Bezeichnungen, die in Verbindung mit einer Firma oder einem Produkt stehen und dazu dienen, diese oder dieses von anderen Firmen und deren Produkten zu unterscheiden.
Bei einer Marke handelt es sich um so genanntes Ausschließlichkeitsrecht. Dies bedeutet, dass der Inhaber einer Marke das Recht besitzt, es Dritten zu untersagen, identische oder ähnliche Bezeichnungen für Dienstleistungen oder Waren zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Bei Verletzungen des Markenrechts stehen dem rechtmäßigen Inhaber einer Marke verschiedene Wege offen, um dagegen vorzugehen. Neben einem einfachen Widerspruchsverfahren existieren noch die Möglichkeiten eines Abmahnverfahrens sowie eines zivilrechtlichen Verfahrens.
Wo können Probleme mit dem Markenrecht auftauchen?
Da das Markenrecht prinzipiell im geschäftlichen Verkehr greift, sind in erster Linie Selbstständige und Existenzgründer davon betroffen. Die Grenze zwischen geschäftlich und privat kann mitunter allerdings fließend sein. Hiervon sind vor allem Internetauktionen betroffen. Denn nicht jeder, der meint er wäre ein privater Anbieter, ist auch einer. Werden, wie in einem Urteil des Landgerichts Berlin entschieden, innerhalb von 5 Monaten fast 40 Geschäfte über eine solche Plattform getätigt, so ist dies unter Umständen als gewerblich anzusehen. Problematisch wird dies dann, wenn etwa der Name des Verkäufers, unter dem dieser Auktionen anbietet, gegen das Markenrecht verstößt. Dann drohen Abmahnungen, welche in der Regel mit teilweise empfindlichen Geldstrafen gekoppelt sind.
Beispiele für die Anwendung des Markenrechts
Da das Markenrecht, wie andere Gesetze auch, auf die meisten Menschen etwas abstrakt wirkt, erläutern wir Ihnen anhand zweier Beispiele, worauf zu achten ist.
Ein Problem sind Artikelbeschreibungen. Selbst wenn der eigentliche Verkauf der Artikel nicht gegen das Markenrecht verstößt, kann es doch deren Beschreibung. Werden beispielsweise Markennamen, die in den allgemeinen Wortschatz eingegangen sind, für die Beschreibung ähnlicher Produkte benutzt, etwa „Chucks“ für Turnschuhe, kann unter Umständen ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen und dementsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.
Die meisten Existenzgründer registrieren im Zuge der Gründung eine Internetdomain. Hier ist besondere Vorsicht angebracht, welcher Name gewählt wird. Das Markenrecht greift hier auch dann, wenn zwischen dem benutzten Markennamen und der eigentlichen Tätigkeit kein Zusammenhang besteht. Der Bundesgerichtshof entschied zu diesem Sachverhalt, dass alleine die Tatsache, dass der Inhaber der Markenrechte diese Domain nicht mehr nutzen kann, ausreicht, um eine Markenrechtsverletzung darzustellen.
Quelle:
Internetrecht RostockBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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