Das deutsche Patentrecht im Umbruch

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Teil 1 von 2 aus der Serie:
Existenzgründung mit Erfindungen und Patenten

Existenzgründung mit Erfindungen und Patenten



In Deutschland haben es weder Lizenznehmer noch Lizenzgeber besonders leicht. Der Gesetzgeber hat im Patentrecht eine große Lücke geschaffen, aufgrund derer die Insolvenzfestigkeit von Erfindungen nicht mehr gegeben ist.

Das große Problem des Patentrechts

Für Lizenznehmer entsteht in dem Moment ein riesiges Problem, in dem der Lizenzgeber insolvent wird. In diesem Fall hat der Insolvenzverwalter des Unternehmens das Recht, alle Verträge, die je im Rahmen der Geschäftstätigkeit abgeschlossen wurden, zu kündigen.

Für die Lizenznehmer kann dies im schlimmsten Fall zum Bankrott führen. Viele (vor allem kleinere) Unternehmen sind vollständig vom Nutzungsrecht für ein bestimmtes Patent abhängig. Wenn dieses dann urplötzlich nicht mehr verwendet werden darf, beginnen die Probleme. Getätigte Investitionen werden so überflüssig und gleichzeitig können keine Umsätze mehr generiert werden.

Die Folgen dieser Regelung

Vor allem größere Unternehmen, die über eine gewisse Macht verfügen, wälzen dieses Risiko bevorzugt auf den Lizenzgeber ab. Sie verlangen das volle Nutzungsrecht und gelten dieses durch eine höhere Einmalzahlung ab. Der Lizenzgeber erhält so zwar Geld für seine Erfindung. Deren Höhe steht aber meist in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, die er mit der Vermietung von Lizenzen erwirtschaftet hätte.

Rechtliche Änderungen

Im Mai 2009 wurde das Gesetz zur Patentrechtsmodernisierung verabschiedet. Dieses lässt leider die beschriebene Problematik außen vor. Experten sehen dies als Skandal an. Die größte Änderung gab es jedoch in Bezug auf die Erfindungen von Arbeitnehmern. Bisher musste ein Arbeitgeber innerhalb des Zeitraums von vier Monaten seinen Anspruch auf die Erfindung eines Arbeitnehmers anmelden. Versäumte er dies, verblieb das Recht zur Nutzung der Erfindung beim Arbeitnehmer.

Nicht selten kam es vor, dass der Erfinder das Unternehmen, für das er arbeitet oder gearbeitet hat, mit der Erfindung erpresste. Entweder verkaufte er seine Idee direkt an das meistbietende Konkurrenzunternehmen oder er erpresste sein vorheriges Unternehmen damit, dies zu tun.

Das Gesetz zur Patentrechtsmodernisierung hat jetzt bestimmt, dass der Arbeitgeber seinen Anspruch nicht mehr explizit geltend machen muss. Die Erfindung geht nach vier Monaten automatisch in das Eigentum des Arbeitgebers über.

Quelle:
Impulse 08/2009, S. 76 - 79

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