Betriebsprüfung wegen Fehlern in der USt-Voranmeldung

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Teil 3 von 4 aus der Serie:
So können Sie eine Umsatzsteuerprüfung vermeiden

So können Sie eine Umsatzsteuerprüfung vermeiden



In unserer Serie zur Umsatzsteuerprüfung befassen wir uns mit den möglichen Auslösern für eine solche, zumeist unangemeldete Prüfung. Sie stellt nach wie vor für viele Unternehmer einen großen Schrecken dar, denn oftmals kommt es zu hohen Nachzahlungen aufgrund der Prüfungen. Nachdem wir bereits erfahren haben, dass Gründer sehr häufig von einer Umsatzsteuerprüfung betroffen sind, ebenso wie Unternehmen, die häufige Steuererstattungen erhalten, geht es heute um Abweichungen in den Unterlagen.

Abweichungen zwischen Vor- und Jahresanmeldungen

Bereits während des laufenden Jahres werden Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Diese sollten nach Möglichkeit natürlich korrekt sein. Somit müsste bei der abschließenden Jahresanmeldung ein Wert von +/- Null herauskommen. Häufig zeigt sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten jedoch, dass die eine oder andere Rechnung versehentlich falsch abgelegt und deshalb nicht berücksichtigt wurde.

Dabei kommt es dann mitunter zu höheren oder niedrigeren Umsätzen in der Jahresmeldung. Das ruft die eifrigen Prüfer schnell auf den Plan. Denn allzu oft kommt es dazu, dass hier Verdachtsmomente entstehen, die alles andere als günstig für den Unternehmer ausfallen.

Durch solche Abweichungen in den Voranmeldungen werden Fehler in der eigenen Buchführung aufgedeckt. Und diese sieht das Finanzamt nur äußerst ungern. Es hat den Anschein, als würde der Unternehmer keinen Wert auf eine peinlich genaue Buchführung legen. Ein Minuspunkt in der Akte des Fiskus ist dann sicher. Hinzu kommt nicht selten eine Umsatzsteuerprüfung.

Schutz vor der Prüfung

Wer sich schützen will, sollte bei seiner Buchhaltung größte Genauigkeit walten lassen. Nur wenn sämtliche Belege und Unterlagen korrekt abgelegt werden, kann auch die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt erfolgen. Deshalb sollten Sie von Anfang an auf eine effektive und korrekte Ablage Ihrer Unterlagen achten.

Sollte es dennoch zu spät sein und es wurde eine Rechnung übersehen, stellen Sie sich der Situation. Fügen Sie der Jahresmeldung am besten ein Schreiben bei, in dem Sie den Sachverhalt darstellen.


Quelle:
BWR media

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