Betriebsprüfung - So arbeiten die Prüfer

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Immer wieder schwärmen die insgesamt 13.000 Prüfer der Finanzämter aus und verschaffen dem Staat durch Prüfungen der Kleinbetriebe und mittelständischen Unternehmen insgesamt Mehreinnahmen von 18 Milliarden Euro. Bei fast jeder Prüfung können die Prüfer etwas finden, doch Unternehmer und Gründer sollten einerBetriebsprüfung gelassen entgegen sehen.

Die Vier-Phasen-Taktik

Bewährt hat sich in der Praxis die Vier-Phasen-Taktik. Sie besteht aus den Bereichen Vorzeichen, Vorbereitung, Prüfung und Schlussbesprechung. Vorzeichen lassen sich bereits anhand der Steuerbescheide erkennen. Sofern darauf vermerkt ist, dass der Steuerbescheid „unter Vorbehalt der Nachprüfung" erlassen wurde, kann man davon ausgehen, dass für die Zukunft eine Betriebsprüfung geplant ist. Dann sollte man entsprechend reagieren. Die Finanzämter prüfen gewöhnlich die letzten drei zusammenhängenden Jahre. Durch eine spätere Abgabe der Steuererklärungen für das letzte und das vorletzte Jahr kann das dritte Jahr hinten herunter fallen.

In der Vorbereitung auf die Betriebsprüfung sollten Sie Ihren Steuerberater sofort informieren, wenn Sie einen Bescheid mit Ankündigung des Prüfers erhalten. Versuchen Sie nicht, mittels Einspruch den Termin oder Ort zu ändern, das sorgt nur für böses Blut. Während der Prüfung sollte Ihr Steuerberater anwesend sein, um Sie zu unterstützen. Täglich können Sie dem Prüfer die angefragten Belege zusammenstellen. In der Schlussbesprechung dann werden Sie und Ihr Steuerberater verhandeln, welche Nachzahlungen fällig werden und welche nicht. Drohen Sie mit dem Einspruch gegen die Steuerbescheide, haben Sie gute Chancen, bessere Konditionen aushandeln zu können.

Die 5 größten Fallen

Besonders häufig schauen sich Betriebsprüfer Fahrtenbücher an. Achten Sie peinlich genau auf eine rechtskonforme Führung, um die teure Ein-Prozent-Regelung umgehen zu können. Auch bei Bäckern und Fleischern drohen Fallstricke. Kann die Ware direkt im Ladengeschäft verzehrt werden, ist die siebenprozentige Umsatzsteuer hinfällig. Das Finanzamt schätzt dann mit 19 Prozent Umsatzsteuer.

Handwerker können in die Steueranrechnungsfalle tappen. Haben Privatkunden die Leistungen geltend gemacht, jedoch keine Rechnung erhalten, entsteht schnell der Verdacht auf Schwarzarbeit. Stellen Sie also immer ordnungsgemäße Rechnungen aus.

Bonuszahlungen Ihrer Lieferanten werden ebenfalls unter die Lupe genommen. Achten Sie darauf, dass bezogene und verwertete Materialien übereinstimmen, sonst deutet das Ganze aufSchwarzarbeit hin. Besonders penibel sind Prüfer bei Eingangsrechnungen. Fehlt nur eine Pflichtangabe, wird der Vorsteuerabzug gestrichen. Prüfen Sie daher IhreEingangsrechnungen bereits bei der laufenden Buchführung genau.
 

Quelle:
Handwerk Magazin 03/2010, S. 50 - 52

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