Betriebsprüfung nach wiederholter Umsatzsteuererstattung
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Teil 2 von 4 aus der Serie:
So können Sie eine Umsatzsteuerprüfung vermeiden
So können Sie eine Umsatzsteuerprüfung vermeiden
- Betriebsprüfung bei Start Ups
- Betriebsprüfung nach wiederholter Umsatzsteuererstattung
- Betriebsprüfung wegen Fehlern in der USt-Voranmeldung
- Betriebsprüfung aufgrund von Unregelmäßigen bei Geschäftspartnern
Im letzten Teil unserer Serie haben wir Ihnen gezeigt, warum Unternehmensgründer so häufig von einer Umsatzsteuerprüfung betroffen sind. Sie werden häufig verdächtigt, lediglich eine Scheinfirma zu gründen. Doch von der Umsatzsteuerprüfung sind nicht nur Gründer betroffen, sondern auch alle anderen Unternehmer. Gründe für die Anordnung der unangekündigten Prüfung gibt es viele. Sie sollen in dieser Serie kurz vorgestellt werden. Im heutigen zweiten Teil geht es um die Umsatzsteuerprüfung aufgrund mehrerer Erstattungen bei der Umsatzsteuer.
Umsatzsteuererstattungen machen misstrauisch
Monatlich oder quartalsweise müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Kommt es hierbei zu Erstattungen, bedeutet dies, dass Sie mehr Ausgaben als Einnahmen hatten. Das kann und soll natürlich nicht das Ziel eines gewerblich ausgelegten Unternehmens sein. Deshalb wird das Finanzamt schnell hellhörig, wenn es zu hohen Erstattungsforderungen kommt. Auch bei wiederholten Erstattungen ist es möglich, dass eine Umsatzsteuerprüfung angeordnet wird, um das Unternehmen genauer überprüfen zu können.
Oftmals kommt es aber gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens zu derartigen Umsatzsteuererstattungen. Denn während der Gründungsphase werden häufig Investitionen getätigt, die dann einfach auch mit entsprechend hoher Umsatzsteuer belegt sind. Zwar weiß das Finanzamt dies auch, dennoch wird es schnell misstrauisch und zahlt die Erstattung nicht so ohne Weiteres aus.
Schutz vor der Umsatzsteuerprüfung
Einen hundertprozentigen Schutz vor einer solchen Umsatzsteuerprüfung werden Sie mit Sicherheit nicht erreichen können. Wenn Sie allerdings Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen und ihm den Sachverhalt erklären, lässt sich die drohende Prüfung oftmals noch abwenden.
Bieten Sie am besten von sich aus an, die betreffenden Rechnungen der Umsatzsteuervoranmeldung beizufügen, aus denen klar hervorgeht, dass Sie eine größere Anschaffung getätigt haben, aufgrund derer es zur Umsatzsteuererstattung kommt. Damit nehmen Sie dem Fiskus den Wind aus den Segeln und zeigen gleichermaßen Verständnis für das Misstrauen seitens des Finanzamts. Ein Pluspunkt in Ihrer Akte ist damit sicher.
Quelle:
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Lexikon
- Umsatzsteuer
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Magazin
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