Betriebsprüfung bei Start Ups

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Eine Umsatzsteuerprüfung wird vom Fiskus gerne einmal eingesetzt, um auf diese Art und Weise kräftige Nachzahlungen von Unternehmern zu verlangen. Die Häufigkeit der unangemeldeten Umsatzsteuerprüfungen ist dabei in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Auch spülen diese Prüfungen zusätzliche Gelder in die Staatskassen. Gut 16.000 Euro Nachzahlungen wurden von den Unternehmern im Schnitt verlangt.

Kein Wunder also, dass die Umsatzsteuerprüfung häufig wie ein Damoklesschwert über Unternehmern schwebt. Durch die unangekündigte Überprüfung wird nicht nur der Betriebsalltag gestört, sondern die Nachzahlungen können schnell ein großes Loch in die Budgetplanung reißen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, sich vor der Umsatzsteuerprüfung zu schützen, indem man einfach die wichtigsten Gründe für deren Anordnung kennt. Damit wollen wir uns in dieser kleinen Serie befassen.

Existenzgründung führt zur Umsatzsteuerprüfung

Die Existenzgründung ist oftmals der Auslöser für eine Umsatzsteuerprüfung. Überdurchschnittlich viele frisch gegründete Firmen werden von dieser Prüfung betroffen sein, wie aktuelle Zahlen zeigen. Als Grund zeigt sich oftmals, dass viele Unternehmen nur zum Schein gegründet werden. Dies schafft die Möglichkeit, Vorsteuerbeträge aus größeren privaten Rechnungen zu ziehen, alles unter dem Deckmantel der Selbstständigkeit.

Der Fiskus wird deshalb besonders bei Betriebsgründungen schnell hellhörig und ordnet eine Umsatzsteuerprüfung an. Dabei soll festgestellt werden, ob unter dem angegebenen Firmensitz tatsächlich ein Unternehmen existiert. Ebenfalls erfolgt die Überprüfung dahingehend, ob hier so gearbeitet wird, wie angegeben.

Schutz vor der Umsatzsteuerprüfung nicht möglich

Ein Schutz vor dieser Form der Umsatzsteuerprüfung ist für Sie als Unternehmer leider nicht möglich. Das Finanzamt wählt hier willkürlich einen prozentualen Anteil der Gründungen aus und führt eine Prüfung durch. Wichtig ist aber, dass Sie wissen, dass eine solche Prüfung recht wahrscheinlich ist und Sie sich entsprechend darauf vorbereiten können.

Denn Vorbereitung ist für die Umsatzsteuerprüfung wichtig. Wenn Sie Ihre Buchführung aber ordnungsgemäß erledigen, haben Sie kaum etwas zu befürchten.

Quelle:
BWR media

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Kommentare

  • Seien wir mal ehrlich....wer versucht seine privaten Ausgaben in die Firma zu "wurschteln" (sagt man in Bayern), ist am Ende doch selber schuld wenn er erwischt wird. Wenn alle sich auf vernünftiges Wirtschaften konzentrieren dann kann die Dinge auch aus der privaten Tasche bezahlen und muss mir keine Sorgen machen wenn das Finanzamt an die Türe klopft.


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