Betriebliche Altersvorsorge für Minijobber

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Arbeitnehmer die als reine Minijobber ihr Geld verdienen, bauen in dieser Zeit keinen Rentenanspruch auf. Den meisten Minijobbern ist es nicht möglich, von dem Minijobverdienst auch noch für die Altervorsorge einen Teil zurückzulegen. Diese Problematik haben die verschiedensten Versicherungsunternehmen erkannt. Explizit für Minijobber bieten sie eine Privat Rente an. Für diese Rente muss nicht auf Einkommen verzichtet werden. Der Minijobber arbeitet einige Stunden im Monat länger und das entsprechende Entgelt zahlt der Chef dann in eine Versicherung ein.

Vorteil für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss für das Entgelt, welches er in diese Versicherung einzahlt, keine Sozialabgaben leisten. Unter dem Strich werden die Personalkosten umgerechnet auf die Gesamtstunden günstiger.

Vorteil für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann sich ohne Einkommensverzicht eine Altersvorsorge aufbauen. Diese Altersvorsorge ist Hartz 4 und pfändungssicher.

Minijobber können auch riestern

Zahlt der Minijobber einen kleinen Anteil seines Lohns in die Rentenversicherung ein, kann er in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Der Arbeitgeber des Minijobbers zahlt pauschal 15% für die Rentenversicherung. Um den regulären Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen, muss der Minijobber 4,9% dazuzahlen. Bei einem Verdienst von 400,- EUR entspricht das einem Betrag von 19,60 EUR. Zahlt der Minijobber monatlich diesen Beitrag in die Rentenversicherung ein, steht ihm die staatliche Förderung der Riester Rente zu.

Wer im Alter nicht im Regen stehen will, muss rechzeitig vorsorge betreiben

Eine optimale Altersvorsorge kommt nicht von ungefähr, sie muss langfristig geplant und angelegt sein. Dabei können Experten bessere Dienste leisten als der ungeübte Laie. Daher sollten sich unerfahrene kostenlos Hilfe holen, bevor Geld in Anlagen gesteckt wird, welche unlukrativ und unpassend sind. Zu spät bemerkt ist das Geld für mehrere Jahre weg.


Quelle:
Eigene Erfahrungen

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