Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung und Krankenversicherung
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Wichtig und interessant sind für Existenzgründer die Werte der gesetzlichen Versicherungen. Hr. Dr. Lutz von www.gruendungszuschuss.de hat uns diese Werte freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Vor allem die Gründer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind undrentenversicherungspflichtige Selbständige können in den nachfolgenden Tabellen die gültigen Beitragssätze und Bemessungsgrundlagen ablesen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Alte Bundesländer
| Gesetzliche Rentenversicherung | 2011 |
2010 |
2009 |
Beitragssatz* |
19,9 Prozent |
19,9 Prozent |
19,9 Prozent |
Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) |
66.000 Euro |
66.000 Euro |
64.800 Euro |
--- " --- (monatlich) |
5.500 Euro |
5.500 Euro |
5.400 Euro |
Höchstbeitrag (monatlich) |
1.094,50 Euro |
1.094,50 Euro |
1.074,60 Euro |
Neue Bundesländer
| Gesetzliche Rentenversicherung | 2011 |
2010 |
2009 |
Beitragssatz* |
19,9 Prozent |
19,9 Prozent |
19,9 Prozent |
Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) |
57.600 Euro |
55.800 Euro |
54.600 Euro |
--- " --- (monatlich) |
4.800 Euro |
4.650 Euro |
4.550 Euro |
Höchstbeitrag (monatlich) |
955,20 Euro |
925,35 Euro |
905,45 Euro |
Gesetzliche Krankenversicherung
einschließlich Krankengeld ab dem 42. Krankheitstag. Bei Verzicht auf die damit verbundene " Lohn"-Fortzahlung ab der siebten Krankheitswoche ermäßigt sich der Beitragssatz für Selbständige um 0,6 Prozent. Durch Abschluss eines Wahltarifs kann ein Krankengeld auch schon nach kürzerer Krankheitszeit abgesichert werden. Neben zusätzlichen Beiträgen ist dies mit einer 3-jährigen Bindung an die jeweilige Krankenkasse verbunden. Die Kosten für eine private Krankenversicherung können Sie durch diesenVergleich ermitteln.
| Gesetzliche Krankenversicherung | 2011 |
2010 |
2009 |
Beitragssatz* abhängig von Krankenkasse, z.B. |
15,5 Prozent |
14,9 Prozent |
14,9 Prozent |
Beitragsbemessungsgrenze (jährlich)** |
44.550 Euro |
45.000 Euro |
44.100 Euro |
--- " --- (monatlich) |
3.712,50 Euro |
3.750 Euro |
3.675 Euro |
Höchstbeitrag (monatlich) |
575,44 Euro |
558,75 Euro |
547,58 Euro |
Monatliche Bezugsgröße
Die monatliche Bezugsgröße ergibt sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr. Sie ist von erheblicher Bedeutung für Selbstständige, denn auf ihrer Grundlage werden die Mindestbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt.
Teilweise wird auch von Bruchteilen (1/2, bei der Krankenversicherung 3/4) der monatlichen Bezugsgröße ausgegangen. Wir führen die konkreten Werte auf, damit Sie direkt erkennen können, auf welchen Wert wir uns in den Rechenbeispielen beziehen.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Sozialversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Rentenversicherung
-
Magazin
- Wann sind Selbständige rentenversicherungspflichtig?
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