Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung in 2009 angehoben
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Zum Jahresanfang passen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ihre Beitragsbemessungsgrenzen an. Für das Jahr 2009 wurden folgende Werte festgelegt:
Existenzgründer
Die Mindestbemessungsgrenze (MBG) für Existenzgründer beträgt 1.260,- EUR im gesamten Bundesgebiet. Für den Zeitraum der Bewilligung des Gründungszuschusses, haben Existenzgründer eine niedrigere MBG für ihren Krankenversicherungsbeitrag.
Hauptberuflich Selbständige
Die Mindestbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige beträgt 1.890,- EUR im gesamten Bundesgebiet.
Hauptberuflich Selbständige zahlen, solange ihr Gewinn unter der MBG liegt, ihren Krankenversicherungsbeitrag auf die 1.890,- EUR. Liegt der Gewinn über der MBG, bspw. bei 2.500,- EUR pro Monat , zahlen Sie den Krankenversicherungsbeitrag auf den tatsächlichen Gewinn.
Ausnahme
Der Unternehmer mit einem monatlichen Gewinn unter 1.890,- EUR kann einen Antrag auf Niedrigerstufung stellen. Mit Genehmigung gilt dann die niedrigere MBG der Existenzgründer. In dem folgendenanschaulichen Beispiel können die Zahlen verglichen werden
Beitragshöchstgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Krankenversicherung beträgt 48.600,- EUR im gesamten Bundesgebiet.
Erwirtschaftet der Unternehmer einen höheren Gewinn, bspw. 60.000,- EUR für 2009, zahlt er trotzdem "nur" Krankenversicherungsbeiträge bis zur Grenze von 48.600,- EUR.
Beispiel: Krankenversicherung für einen Existenzgründer
Die Bemessungsgrenze beträgt 1.260 EUR. Sofern der Gründer nicht mehr Gewinn pro Monat durch dieEinkommensteuererklärung oder seineBWA ( Betriebswirtschaftliche Auswertung) nachweist, ist der Betrag von 1.260 EUR sein fiktiver, also angenommener Gewinn, auch wenn er tatsächlich wesentlich weniger mit seinem noch jungen Geschäft verdient.
Er zahlt also auf den Gewinn von 1.260 EUR den neuen Krankenversicherungssatz von 14,9 %* so dass er mit monaltich 187,74 EUR Krankenversicherung rechnen muss. Dazu kommt noch der Beitrag zu Pflegeversicherung, der immer an den Krankenversicheurngsbeitrag gekoppelt ist. Das sind dann nochmals 24,57 EUR (bei Unternehmern mit Kindern). Ohne Kinder wird es etwas teurer. Da sind dann 27,72 EUR zahlen. So kommt insgesamt monatlich ein Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung von 212,31 EUR mit Kindern und 223,02 EUR ohne Kinder zustande.
* Selbständige, die sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Daher zahlen sie nicht den vollen Beitragssatz von 15,5% sondern den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%.
Hinweis: Bei den Privatversicherten ist der Beitrag nicht von einem Beitragssatz abhängig, sondern wird unabhängig vom Einkommen und Verdienst bestimmt. Wer da gesund ist, kann richtig Geld sparen. Wer dagegen chronisch krank ist (Diabetiker oder Asthmatiker) der wird ordentlich zur Kasse gebeten und ist mit Sicherheit in der gesetzlichen Krankenversicherung besser uagehoben. Das kann auch Harry Zingel bestätigen, der dieses Problem in seinem Beitrag beschrieben hat.
Private Krankenversicherung: von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen
Einen Vergleich zu den Vor- und Nachteilen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung haben wir in unserem Artikel bereits vorgestellt.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Gründungszuschuss
- Gewinn
- Bemessungsgrenze
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Krankengeld
-
Magazin
- Krankenversicherung nach Auslaufen des Gründungszuschusses
- Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
- Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Welche Kosten kommen monatlich auf einen Existenzgründer zu?
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 8. Juli 2009
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kommentiert von Gast am 9. Juli 2009
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