Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige zum 01.01.09 abgeschafft

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Selbständige und Freiberufler, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, haben bis zum 31.12.2008 drei Auswahlmöglichkeiten für ihren Versicherungsschutz. Ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen sie den ermäßigten Beitrag. Mit Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche wird der allgemeine Betragssatz fällig und mit Anspruch auf Krankengeld vor der 7. Woche der erhöhte Beitragssatz. Die zweite und dritte Auswahlmöglichkeit fallen zum 1.01.2009 weg. Damit stehen auch die Unternehmer, welche die zweite oder dritte Möglichkeit gewählt haben ohne Krankengeldanspruch da.

Was ist zu tun?

  1. Der Unternehmer kann innerhalb seiner GKV einen Wahltarif mit Krankengeld wählen. Im Allgemeinen ist er dann für 3 Jahre an diesen Tarif gebunden. Ein Wechsel der Krankenkasse ist für die nächsten 3 Jahre ebenfalls nicht möglich.
  2. Der Selbständige behält seinen normalen Tarif bei der GKV und schließt zusätzlich eine private Krankengeldtage Versicherung ab.
  3. Der Unternehmer wechselt ganz in die private Krankenversicherung (PKV) und wählt sich dort einen Tarif nach seinen Bedürfnissen aus.

Hier können Sie sich ein Angebot zu einer freiwilligen privaten Krankenzusatzversicherung holen


Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
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