Ausgedruckte Kontoauszüge am heimischen PC fragwürdig?

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Die Oberfinanzdirektion Münster hat mit einer Verfügung vom 17.5.2005 die Aufbewahrungspflichten eines Unternehmers hinsichtlich ihrer Online-Kontoauszüge konkretisiert. Bei einigen Geldinstituten werden Kontoauszüge auf Wunsch online bereitgestellt, so dass der Kunde diese selbst ausdrucken kann. Derartige Kontoauszüge können zum Zahlungsnachweis dienen, jedoch kommt der Unternehmer damit nicht seinen Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung nach. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass es sich um ein „originäres digitales Dokument“ handele, welches EDV-technisch modifiziert werden kann. Unter dieser Voraussetzung könne der Unternehmer seiner Verpflichtung einer ordnungsmäßigenBuchführung nicht nachkommen.

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