Auch private ebay-Verkäufe können umsatzsteuerpflichtig sein
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Private ebay-Verkäufe sind in aller Regel nicht umsatzsteuerpflichtig – soweit korrekt. Privatverkäufer, die diese Verkäufe in einem „normalen“ Rahmen tätigen, brauchen auch keine Angst zu haben, daran hat sich nichts geändert. Wenn jedoch Gegenstände aus dem Privatvermögen mit einem großen Umsatz verkauft werden, sollte man sich besser mit der Umsatzsteuerpflicht auseinandersetzen. Dies musste ein Ehepaar kürzlich am eigenen Leib erfahren.
Riesige, private Umsätze
Das Ehepaar folgte lange Zeit einer Sammelleidenschaft. Die gesammelten Gegenstände wurden nicht mit dem Ziel der Gewinnerzielung erworben. Als das Ehepaar jedoch dieser Leidenschaft nicht mehr weiter frönen wollte, begann es, die Sammelstücke über ebay nach und nach zu verkaufen. Über drei Jahre hinweg zogen sich die Privatverkäufe. Nun war es jedoch so, dass das Ehepaar in diesem Zeitraum rund 1.200 Auktionen abwickelte und damit pro Jahr zwischen 20.000 und 30.000 Euro Umsatz machte.
Damit lag es natürlich teilweise weit über der aktuellen Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro, ab der die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Das zuständige Finanzamt entschied daher, dass das Pärchen rückwirkend für alle drei Jahre die Umsatzsteuer nachzuzahlen hätte. Dabei handelte es sich natürlich um eine stolze Summe, die das Ehepaar so nicht auf sich sitzen lassen wollte – und reichte Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg ein.
Verlust des Prozesses
Das Ehepaar unterlag jedoch vor dem Finanzgericht. Auch das Finanzgericht sah die Privatverkäufe als umsatzsteuerpflichtig an, da der geltende Grenzbetrag wesentlich überschritten war. Daher wurde die Klage des Paars abgewiesen (22. September 2010, Az. 1 K 3016/08). Noch möchte das Ehepaar jedoch nicht aufgeben und daher unter dem Aktenzeichen V R 2/11 Revision eingelegt.
Quelle: Der Steuerzahler 03/2011, S. 63
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