Arten der befristeten Beschäftigung
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Vielen Unternehmen ist es zu unsicher, sich für einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu entscheiden, da hier eine große Verantwortung eingegangen wird. Soll auf einen befristeten Arbeitsvertrag zurück gegriffen werden, muss erst einmal geklärt werden, welche Art der Befristung in Frage kommt. Zum einen gibt es den zeitbefristeten Arbeitsvertrag. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Wird das Enddatum erreicht, läuft der Vertrag aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Zweckbefristung
Beim zweckbefristeten Arbeitsvertrag wird hingegen im Vertrag ein Zweck festgehalten. Der Arbeitsvertrag endet erst dann, wenn das Ereignis bzw. der Zweck erreicht wird. Als Beispiel kann man sich einen längerfristig erkrankten Mitarbeiter vorstellen. Ein anderer Mitarbeiter wird nun zweckbefristet eingestellt. Wird der vorherige Mitarbeiter wieder gesund, endet der zweckbefristete Arbeitsvertrag. Allerdings muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vorher schriftlich informieren.
Dauer von Befristungen
Grundsätzlich können befristete Arbeitsverträge nur maximal zwei Jahre lang abgeschlossen werden, sofern kein Sachgrund vorliegt. Ebenfalls ist es möglich, bei einem bestehenden Sachgrund den befristeten Vertrag mehrfach zu verlängern. Die Rede ist hier von der Kettenbefristung.
Allerdings ist dabei Vorsicht geboten, denn oftmals entscheiden Arbeitsgerichte bei der Kettenbefristung, dass eigentlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt. Die letzte Befristung wird somit nicht anerkannt.
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Profil (IKK) 01/2009, S. 9Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:
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- Sabine Hutter
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