Arbeitslosenversicherungsbeitrag sinkt und Existenzgründer sparen
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Zum 1.01.2008 ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, kurz ALV, von vorher 4,2% auf 3,3% gesunken. Diese Beitragssenkung gilt auch für Selbständige, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern möchten. Die Beitragshöhe richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Diese sind für die alten Bundesländer mit 2.485 EUR und für die neuen Bundesländer mit 2.100 EUR festgesetzt. Von dieser Bemessungsgrundlage werden 25 % für die Beitragsberechnung herangezogen, also 621,25 EUR (Ost: 525,00 EUR). Unter Ansatz des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,3% ergibt sich ein monatlicher Beitrag für den Unternehmer von nun 20,50 EUR (Ost 17,33 EUR).
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