Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab 2006
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Ab Februar 2006 können Existenzgründer eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abschließen und damit ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld aufrecht erhalten. Diese Möglichkeit gab es bisher nicht, so dass Existenzgründer bei einem Scheitern Ihrer Existenzgründung keinen Anspruch auf derartige Gelder der Bundesregierung hatten. Die Beitragshöhe ermittelt sich aufgrund der beitragspflichtigen Einnahmen des Unternehmers. Von denen werden 25% mit einem Beitragssatz von 6,5% belegt. Den monatlichen Beitrag muss der Unternehmer selbst aufbringen. Voraussetzung für eine Arbeitslosenversicherung ist eine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden. Darüber hinaus muss der Selbstständige während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Arbeitslosenbeiträge gezahlt oder Lohnersatzleistungen erhalten haben. Diese Regelung gilt allerdings nur für Existenzgründer, welche sich nach dem 1.1.2006 selbstständig machen. Durch diese Maßnahme wurde den Existenzgründern ein Stück mehr Sicherheit gegeben, so dass auch ein eventuelles Scheitern für den Existenzgründer nicht zwangsläufig das Ende seiner Existenz bedeutet. Mehr zur Arbeitslosenversicherung.
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