Arbeitnehmer und Chef in einem - Die Selbstständigkeit im Nebenerwerb

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Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich für die Selbstständigkeit im Nebenerwerb und üben neben dem eigentlichen Arbeitsverhältnis ein eigenes Gewerbe aus. Während bei den einen mehr Geld einer der wichtigsten Gründe ist, steht bei den anderen eine guteGeschäftsidee im Fokus. Viele Teilzeit-Chefs bestätigen jedoch auch, dass sie sich mit der Selbstständigkeit im Nebenerwerb sicherer fühlen. Immerhin schaffen sie sich aus eigener Kraft ein zweites Standbein. Doch das Leben als Teilzeit-Chef ist kein Zuckerschlecken.

Die Gründe für die Doppelrolle

Die wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland hat sich deutlich verändert. Während auf der einen Seite sinkende Löhne den Arbeitnehmern zu schaffen machen, stehen auf der anderen die zahlreichen Kurzarbeiter. Viele Arbeitnehmer können von ihrem eigentlichen Lohn nicht mehr leben und versuchen, durch die Rolle als Teilzeit-Chef die eigene Existenz zu sichern und letztlich auch zu verbessern.

Zudem gibt es zahlreiche klassische Gründe, die die Arbeitnehmer in die nebenberufliche Selbstständigkeit treiben. Unter anderem handelt es sich hierbei um die Motivation, aber auch um die Sehnsucht, sein eigener Chef zu sein. Nach den Angaben des KfW-Gründungsmonitors möchte etwa ein Drittel aller Teilzeit-Chefs die nebenberufliche Selbstständigkeit in den Haupterwerb legen. Wer jedoch als Teilzeit-Chef Erfolg haben möchte, muss auf einzelne Punkte achten, denn die meisten Kunden haben für das bestehende Hauptarbeitsverhältnis kein Verständnis.

Das gilt es zu beachten

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass es gegenüber einem Kunden kein Argument ist, dass der Hauptberuf einen Abgabetermin verschiebt. Kunden möchten professionell bedient werden und gerade dieser Aspekt sollte sich auch für die Teilzeit-Chefs zu einem Leitfaden entwickeln. Zudem sollte im Allgemeinen vermieden werden, dass der Kunde über den eigentlichen Hauptberuf Bescheid weiß. Einzelne Kunden sehen dies als ein Zeichen des fehlenden Erfolges an.

Auch beim Honorar sollte das volle Unternehmerblut durchkommen. Grundsätzlich dürfen Nebenberufler das gleiche Honorar verlangen wie Vollzeit-Unternehmer. Ein Businessplan ist auch bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit Pflicht, auch wenn er nur der eigenen Orientierung dient.

Teilzeit-Chefs müssen sicherstellen, dass sie immer erreichbar sind, auch wenn es sich hierbei nur um den Anrufbeantworter handelt. Alternativ kann man sich für einen modernen Büroservice entscheiden. Bei der Buchhaltung sollten sich nebenberufliche Unternehmer stets vor Augen halten, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgt. Grundsätzlich müssen auch hier fortlaufende Rechnungsnummern geschrieben werden. So gelten für die Teilzeit-Chefs die gleichen steuerlichen Regelungen wie für die Vollzeitselbstständigen. Eine Alternative ist es, den Hauptberuf zum Minijob zu machen. Gerade bei dieser Frage und zahlreichen anderen Punkten ist eine professionelle Beratung von Vorteil.

 

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Quelle:
Starting Up, Juni/Juli/Aug 09, S. 42/43

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Über den Autor

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