Änderung im Limitedrecht
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Die sehr populäre britische Rechtsform der Limited wird im Jahr 2007 Änderungen unterworfen. Im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung werden aber durch die Gesetzesänderungen im Nachbarland Vereinfachungen und Erleichterungen entstehen. Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft, welche mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. Im Gegensatz zur GmbH besitzt die britische Limited kein Mindeststammkapital, so dass auch die Gründung der Gesellschaft mit lediglich einer Stammeinlage von einem britischen Pfund möglich ist. Daraus resultiert auch die sehr umstrittene und eng bemessene Haftung der Gesellschaft, welche bei einem Pfund selbstverständlich wesentlich geringer ausfällt als bei der deutschen GmbH mit einer Mindesthaftung durch die Stammeinlage von 25.000 EUR. Eine Limited auf eigene Faust zu gründen ist ebenso wie in Deutschland die Gründung einer GmbH verhältnismäßig schwerer und bedarf Geduld bei Amtswegen. Es ist daher sehr ratsam die Gründung einer Limited durch einen Limited-Vermittler durchführen zu lassen. Zuvor sollte auf jeden Fall eine unabhängige Beratung zur Limited stattfinden.
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