AGB und Nutzungsbedingungen für Online-Shops
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Um nicht bei jedem Kauf erneut einen Vertrag aushandeln zu müssen, wird in der Regel auf die AGB Bezug genommen und diese dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Vertragsbestandteil.
Für sonstige Portale – die also nicht in erster Linie verkaufen – müssen nicht zwingend AGB vorliegen. Hier sind auch Nutzungsbedingungen ausreichend. In diesen sollte die rechtliche Beziehung zwischen dem Betreiber und den Nutzern / Usern geregelt werden. Es finden sich regelmäßig in den Nutzungsbedingungen ähnliche Regeln, wie in den AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihren Vertragspartnern bei Vertragsschluss stellen.
Wichtig sind vor allem die folgenden einzelnen Punkte:
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten,
- Ausschluss und Begrenzung der Haftung für Sachmängel,
- Verkürzung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen,
- Regelung von pauschaliertem Schadensersatz,
- Ausschluss und Beschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts,
- ungenaue Angabe von Lieferfristen,
- Erfüllungsort- und Gerichtsstandsklauseln gegenüber Verbrauchern.
Insbesondere gegenüber Verbrauchern, also dem normalen Kunden, bestehen aber zur Einbeziehung der AGB und auch zu deren Inhalt strenge gesetzliche Vorgaben, die sich im BGB finden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, entfalten die AGB keine Wirkung, sondern werden auch Zielscheibe von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Kommt dann ein Mitbewerber auf die Idee, einen Shop abzumahnen, weil einzelne Klauseln in den AGB unwirksam sind, wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrtenUnterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus ist Schadensersatz in Ansatz gebracht und wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Die im Rahmen des Schadensersatzes geltend gemachten Kosten liegen in der Regel sehr hoch.
Bevor man sich als Shopbetreiber also einer solchen Gefahr aussetzt, sollten bestehende AGB dringend von einem Rechtsanwalt geprüft und geplante AGB von diesem erstellt werden.
Fazit
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Autor diese Beitrages: Steffan Schwerin -Rechtsanwalt- von www.123recht.net
Quelle:
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