Änderung für den Thüringer Existenzgründerpass
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Existenzgründern in Thüringen kommt eine besondere Stellung zu: Sie können nicht nur vom Gründungszuschuss profitieren, sondern auch am Projekt Existenzgründerpass teilnehmen. In diesem Rahmen werden sie individuell betreut, belegen gründungsspezifische Schulungen und Weiterbildungen und können diese dann über die Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaftsförderung mbH abrechnen.
Wie im Newsletter der IHK Erfurt bekannt wurde, stehen beim Existenzgründerpass nun wichtige Änderungen bevor, die den gesamten Ablauf dieses Förderprogramms betreffen.
Die bisherigen Leistungen des Existenzgründerpasses
Bislang standen im Rahmen des Existenzgründerpasses in Thüringen bei einer Unternehmensneugründung bis zu 1.500 Euro Zuschuss zur Verfügung, die für Lehrgänge, Schulungen und Seminare verwendet werden konnten. Allerdings wurden maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Die entsprechenden Anträge mussten spätestens einen Tag vor Unternehmenseröffnung gestellt werden. Zwischen Antragstellung und erster Schulungsteilnahme sollten mindestens vier Wochen liegen.
Die Auszahlungsmodalität besagte, dass die Förderung dreigeteilt an den Existenzgründer zu fließen hatte. Der erste Teilbetrag in Höhe von 40 Prozent wurde direkt mit der Bewilligung fällig. Nach einem halben Jahr erhielt der Existenzgründer weitere 40 Prozent. Erst wenn der vorgelegte Verwendungsnachweis umfassend geprüft und als beanstandungslos deklariert wurde, flossen die verbleibenden 20 Prozent Zuschuss aus dem Existenzgründerpass.
Die Neuerungen beim Existenzgründerpass Thüringen
Mit Inkrafttreten der Neuerungen beim Existenzgründerpass in Thüringen wird sich für den Unternehmensgründer einiges ändern.
Wurde die Förderung bislang in drei Raten ausgezahlt, so wird es zukünftig nur noch zwei Teilbeträge geben.
Die erste Zuwendung in Höhe von zehn Monatsbeträgen wird mit Gültigkeit des Bewilligungsbescheids fällig. Nach wie vor muss dem GfAW ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Ist dieser bei der prüfenden Stelle eingegangen, so erhält der Antragsteller spätestens nach zwei Monaten den verbleibenden Restbetrag in Höhe von zwei Monatsraten.
Auch beim Verwendungsnachweis wird es eine deutliche Änderung geben. Bislang mussten hierfür Originalbelege eingereicht werden. In Zukunft ist die Vorlage einer Ausgabenauflistung ausreichend.
Alle notwendigen Antragsunterlagen stehen Interessierten auf der Homepage der Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaftsförderung Thüringen zum Download bereit.
Quelle:
Newsletter der IHK ErfurtBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Lexikon
- Existenzgründerpass
- Gründungszuschuss
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