Achtung bei Gewerbeauskunft, Gewerbezentrale & Co.

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Teil 5 von 5 aus der Serie:
Achtung, Falle!


Eine Masche, mit der beinahe jeder Unternehmer einmal zu tun bekommt, ist das Angebot, einen Eintrag in ein kostenpflichtiges Auskunftsportal zu buchen, das ähnlich wie ein Branchenbuch aufgebaut ist. Leider handelt es sich in der Praxis meist um eine Abzocke und nicht um ein Marketinginstrument, das Ihnen tatsächlich nutzen kann.

Die entsprechenden Schreiben gehen meist per Post auf einem behördlich angehauchten grauen Einheitspapier oder – sofern vorhanden – per Fax ein und sehen beispielsweise so aus:
Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale

Gewerbeauskunft-Zentrale AGB

Schon auf den ersten Blick verdächtig

Selbst wenn man sich die AGB noch überhaupt nicht genauer angesehen hat, zeigen sich bereits auf der ersten Seite dieses Schreibens – zumindest wenn man sich die Mühe macht, den Text zu lesen. Denn hier erfahren Sie sofort folgendes:
  • Für die Antwort bleibt Ihnen nur eine Woche Zeit.
  • Die monatliche Gebühr beträgt 39,85 Euro netto.
  • Der Eintrag wird nicht etwa im Verzeichnis einer öffentlichen Stelle eingetragen, sondern in einem Verzeichnis, das behörden- und kammerunabhängig geführt wird.
  • Die Laufzeit beträgt von Vornherein zwei Jahre.

Analyse der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkretisieren die auf der ersten Seite zusammengefassten Angaben noch ein wenig. 

Information wird einfach unterstellt

Zunächst einmal bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift gleich schon einmal, dass er sich vor der Annahme des Angebots ausführlich über die angebotene Leistung informiert hat (Abs. 2). Somit kann er sich später schon einmal nicht mehr ohne weiteres darauf berufen, dass er nicht gewusst habe, worauf er sich einlasse.

Widerrufsrecht

Die AGB gestehen Ihnen immerhin fairerweise ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Wenn Sie denn Glück haben und schon vorher merken, worauf Sie sich einlassen, können Sie Ihre Erklärung noch widerrufen. Vermutlich werden Sie aber auch die teure Rechnung erst nachAblauf dieser Frist zugeschickt bekommen, denn vorher haben Sie keinen Grund, zu widerrufen.

Die Vergütung

Die Vergütung auf Seite 1 belief sich auf 39,85 Euro zzgl. USt. Die Angabe „monatlichüberliest man an dieser Stelle gerne, da sie abgekürzt ist. Die AGB werden da schon etwas deutlicher – pro Jahr werden 478,20 Euro netto fällig, auf die gesamte Laufzeit von zwei Jahren gerechnet also956,40 Euro netto. Die Vergütung müssen Sie nicht etwa rückwirkend bezahlen, sondern gleich schon mal für ein Jahr im Voraus.

Die Laufzeit

Spätestens nach der ersten Rechnung wird jeder „Kunde“ festgestellt haben, worauf er sich da eingelassen hat. Allerdings ist es dann bereits zu spät. Die Kündigung wird nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit angenommen. Wird dieser Zeitpunkt verpasst, verlängert sich die Laufzeitautomatisch um ein Jahr.

Der Datenschutz

Den Datenschutz hebelt der Anbieter direkt aus, indem er sich das Recht vorbehält, Ihre Daten an Dritte weiterzuleiten. Damit erteilen Sie ihm einen Freibrief, Ihre Adressdaten beispielsweise an Adressverkäufer weiterzugeben.

Fazit

Wir haben hier nur ein einzelnes Beispiel unter vielen behandelt – es gibt unzählige solcher Anbieter. Bitte seien Sie stets vorsichtig, wenn es um irgendwelche Firmeneinträge geht. Nur selten stecken seriöse Anbieter dahinter, aus denen Sie wirklich einen werblichen Nutzen ziehen können.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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