Abgrenzung der Begriffe Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster

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Im Patentrecht werden Sie auf einige Begriffe stoßen, die sich ähnlich anhören, aber nicht das gleiche sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir heute mit einigen aufräumen:

Patent

Das Recht des Erfinders an seiner Erfindung ist ein technisches Urheberrecht, das durch die Erteilung des Patents zu einem ausschließlichen Recht am Erfindungsgedanken wird. Nur der Entwickler hat das Recht, über das Entwickelte zu verfügen und zu entscheiden, was damit passieren soll. Die Schutzdauer des Patents beträgt 20 Jahre. Wenn jemand unberechtigt die Erfindung eines anderen benutzt, hat der Erfinder Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche gegen den Rechtsverletzer. Aber mit der Patentierung hat derErfinder auch die Verpflichtung, seine Erfindung öffentlich zu machen. Das Patentrecht kann sich auf das In- und Ausland erstrecken.

Gebrauchsmuster

Die Schutzvoraussetzungen sind dem des Patentrechtes ähnlich. Hier werden sozusagen bereits die Proto-Typen einer Erfindung gesetzlich geschützt. Das geht recht schnell und ist relativ kostengünstig. Die Schutzdauer beträgt drei Jahre und kann erst auf sechs, dann auf acht und maximal auf zehn Jahre verlängert werden. Pro Verlängerung wird die Gebühr für den Schutz immer teurer. Dieser Schutz gilt allerdings nur für Deutschland und ist nicht auf das Ausland übertragbar.

Marke

Marken stehen eigentlich für alles Wirtschaftliche. Es gibt Markenkleidung wie ESPRIT, es gibt Markendienstleister wie UPS, es gibt aber auch Personen, die ihren Namen vermarkten. Eine Marke kann alles sein. Auch nur ein speziell gezeichneter Buchstabe oder Zahl, ein Comic, den es noch nicht gibt. Der Inhaber einer Marke kann jemand anderem jederzeit Nutzungsrecht einräumen. DasMarkenrecht kann unbegrenzt gelten.

Geschmacksmuster

Hierbei schützt man das Design einer Ware oder die Graphik. Jeder kennt das Logo von VW und wenn man fünf verschiedenfarbig ineinander verlaufende Kreise sieht, erkennt man sofort das Olympiade-Zeichen. Dieses Muster steht für 25 Jahre im Geschmacksmusterregister. Bei normaler Beantragung besteht der Schutz nur in Deutschland. Das Recht kann aber auch auf das Ausland ausgeweitet werden.

Im nächsten Artikel dieser Serie geht’s endlich an die Praxis: Wir klären, wie die Anmeldung eines Patents funktioniert.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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