Ab April neue Regelungen der KfW-Förderprogramme

(1 Bewertungen) +1 -0


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt seit Jahr und Tag zinsgünstige Kredite an Existenzgründer und Unternehmen. Sie wird aber voraussichtlich ab dem April 2011 einige Änderungen bei den Förderprogrammen vornehmen. So sollen etwa dasKfW StartGeld, sowie das KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen ab April nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein Ersatz ist aber vorgesehen, die neuen Programme stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor.

Das neue KfW-Gründerkredit-Startgeld

Ein neues Angebot ist das KfW-Gründerkredit-Startgeld. Dieses Angebot richtet sich an Existenzgründer, sowie Unternehmen, die nicht länger als drei Jahre am Markt tätig sind. Das neue KfW-Gründerkredit-Startgeld gehört zum Förderprogramm KfW-Gründerkredit und ist einer der Bestandteile des Programms.

Im Wesentlichen wird das KfW-Gründerkredit-Startgeld das bisherige KfW StartGeld ersetzen. Dabei bleibt die Programmgestaltung weitestgehend erhalten. So werden keine Änderungen bei den Antragsberechtigten vorgenommen, ebenso wenig, wie bei den Laufzeiten und der Haftungsfreistellung. Darüber hinaus bleibt der Einheitszinssatz bestehen. Auch die Antragstellung und Besicherung des KfW-Gründerkredit-Startgelds bleibt nach wie vor erhalten.

Der KfW-Gründerkredit-Universell

Der zweite Bestandteil des KfW-Gründerkredits ist der KfW-Gründerkredit-Universell. Dieser stellt ein völlig neues Finanzierungsmodell der KfW dar. Die Zielgruppe für den KfW-Gründerkredit-Universell sind nebenExistenzgründern und Freiberuflern auch junge Unternehmen. Laut aktuellen Angaben soll dieses Finanzierungsmodell die Aufgaben des bisherigen KfW-Unternehmerkredits übernehmen.

Der KfW-Gründerkredit-Universell wird ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Dabei gelten die EU-Abgrenzungen für diese Unternehmen. Ab dem 01.04.2011 wird der KfW- Unternehmerkredit überdies in zwei Bestandteile aufgeteilt. Der Programmteil A gilt demnach für Fremdkapitalfinanzierungen, der Programmteil B für Nachrangkapital.  Durch die Neuregelungen soll vor allem eine Vereinfachung der Programme der KfW erreicht werden.

In Anlehnung an: http://www.foerderland.de/

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...