2011 – Das Jahr der Änderungen für Selbstständige
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Das Jahr neigt sich dem Ende zu – gut, so beginnen die meisten Weihnachtskarten im geschäftlichen Verkehr. Aber es gibt an diesem Punkt des Jahres auch immer einen Ausblick auf zahlreiche rechtliche Änderungen, die im Jahr 2011 vielfach Selbstständige betreffen. Worauf Sie speziell als Gründer und Unternehmer im kommenden Jahr achten sollten, wollen wir Ihnen an dieser Stelle kurz aufzeigen.
Wichtige Änderungen bei den Krankenversicherungen
Zunächst sind die Krankenversicherungen zu nennen. Hier gibt es sowohl in der privaten, als auch in der gesetzlichen Versicherung zahlreiche Änderungen.
Private Krankenversicherung – die wichtigsten Neuerungen
In der privaten Krankenversicherung zeigt dieGesundheitsreform deutliche Auswirkungen. Sie bezieht sich nicht nur auf die Beitragsbemessungsgrenzen, sondern ebenfalls auf die Wechselmöglichkeiten von den gesetzlichen zu den privaten Kassen.
Beitragsbemessungsgrenzen ab 2011
Im kommenden Jahr wird die Pflichtversicherungsgrenze auf 49.500 Euro Jahreseinkommen gesenkt. Diese Senkung der Grenze ist bis dato erstmals so vorhanden, denn bisher wurden die Pflichtversicherungsgrenzen stets erhöht. Dieses Jahreseinkommen entspricht übrigens einem monatlichen Einkommen von 4.125 Euro. Sobald Arbeitnehmer diese Grenze überschreiten, können sie selbst entscheiden, ob sie weiterhin in dergesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiter versichert bleiben wollen oder ob sie in eine oft günstigere private Krankenversicherung wechseln.
Wechsel in die PKV wird einfacher
Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird zudem vereinfacht. Bisherige Regelungen sahen vor, dass wenigstens über einen Zeitraum von drei Jahren die Pflichtversicherungsgrenze überschritten werden musste. Ab 2011 kann schon nach einem Jahr der Wechsel in dieprivate Krankenversicherung vollzogen werden. Noch einfacher wird es für Arbeitnehmer, die eine Stelle antreten, bei der sie diePflichtversicherungsgrenze überschreiten. Sie können auch ohne Wartezeit von einem Jahr in die private Krankenversicherung wechseln.
Gesetzliche Krankenversicherung – die wichtigsten Neuerungen
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zeigen sich ab 2011 Auswirkungen der Gesundheitsreform. Sie betreffen vor allem Selbstständige, die weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Beitragssätze steigen
Zunächst einmal steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent. Für freiwillig versicherte Selbstständige bedeutet das, dass die Kosten für die Krankenversicherung ansteigen. Aber auch Selbstständige, die Mitarbeiter beschäftigen, bekommen die Änderungen zu spüren. Ihr Anteil an den Krankenversicherungskosten erhöht sich ab 2011 auf 7,3 Prozent. Damit steigen wiederum dieLohnnebenkosten. Es gibt aber auch einen Grund zum Aufatmen: Bei diesem Beitrag wird derBeitragssatz für Arbeitgeber eingefroren, künftige Beitragserhöhungen müssen dann also von den Arbeitnehmern alleine getragen werden.
Zusatzbeiträge in der GKV
Ab 2011 können Zusatzbeiträge von den Krankenkassen in beliebiger Höhe festgelegt werden. Bisher waren diese auf maximal ein Prozent des Einkommens beschränkt. Diese Regelung entfällt ab dem kommenden Jahr. Experten gehen zwar davon aus, dass die Zusatzbeiträge nicht allzu hoch ausfallen dürften, da schon die normalen Beiträge erhöht wurden, doch ist den Krankenkassen damit ein Mittel an die Hand gegeben worden, um sich auf Kosten der Versicherten besser zu finanzieren.
Die Gesundheitsreform fordert weitere Tribute
Doch im Rahmen der Gesundheitsreform kommt es zu weiteren Einschneidungen, die im kommenden Jahr von Bedeutung sein werden. Diese sollen ebenfalls kurz vorgestellt werden.
Medikamente sollen günstiger werden
Obwohl die Regelungen, die Arzneimittel betreffend, ebenfalls erst ab 2011 in Kraft treten sollen, sind erste Anzeichen dafür schon seit dem Spätsommer 2010 zu beobachten. So sieht das Arzneimittelspargesetz vor, dass Handelsspannen der Pharmakonzerne verringert werden. Auch Zwangsrabatte sollen in Frage kommen. Die Pharmaunternehmen sollen künftig die Preise für neue Medikamente nicht mehr selbst festlegen können, vielmehr sollen sie diese mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung aushandeln. Neue Medikamente sollen künftig nur noch auf den Markt kommen, wenn deren Nutzen eindeutig nachgewiesen werden kann. Das Arzneimittelspargesetz erhofft sich dadurch Einsparungen in Höhe von zwei Millionen Euro.
Verwaltungskosten für Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich im Rahmen der Gesundheitsreform künftig ihre Verwaltungskosten vorschreiben lassen. Für die Jahre 2011 und 2012 sieht die Neuerung vor, dass die Verwaltungskosten nicht höher ausfallen dürfen, als die Einnahmen der Krankenkassen. Ein Einsparvolumen von 300 Millionen Euro soll damit erreicht werden.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird teurer. Ursprünglich sollte sie mit Ende des Jahres 2010 ganz auslaufen, sie darf aber auch künftig in Anspruch genommen werden. Die wichtigsten Änderungen haben wir in einem gesonderten Artikel zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bereits näher beleuchtet.
Steuerliche Änderungen ab 2011
Änderungen ergeben sich 2011 ebenfalls im Bezug auf die Steuern. Hier sind vor allem das häusliche Arbeitszimmer, die haushaltsnahen Dienstleistungen, sowie die Lohnsteuerkarte zu nennen.
Das häusliche Arbeitszimmer ist wieder absetzbar
Das häusliche Arbeitszimmer ist ab dem Jahr 2011 wieder absetzbar. Dies gilt insbesondere für diejenigen Arbeitnehmer, denen im Unternehmen des Arbeitsgeberskein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Betroffen sind somit vorwiegend Lehrer und Handelsvertreter. Für sie werden die steuerlich absetzbaren Kosten auf1.250 Euro begrenzt.
Stellt das häusliche Arbeitszimmer dagegen den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, so sind die anfallenden Kosten in voller Höhe absetzbar. Dies wurde aber auch in den vergangenen Jahren schon so gehandhabt. Weiterhin gilt, dass die Absetzbarkeit ebenfalls rückwirkend berücksichtigt wird. Wer also gegen vorangegangene Einkommenssteuerbescheide aufgrund der fehlenden Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers Einspruch eingelegt hat, darf mit Steuererstattungen rechnen. Ausführliche Informationen haben wir in diesem Artikel zum häuslichen Arbeitszimmer zusammengestellt.
Änderungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen konnten bisher sogar doppelt gefördert werden. Zum Einen konnten die Lohnkosten in Höhe von 20 Prozent, maximal 6.000 Euro im Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Das ist auch für dieses Jahr noch möglich, selbst wenn die Handwerkerleistungen beispielsweise durch einen zinsvergünstigten Kredit bereits gefördert wurden. Einzige Ausnahme waren bisher Arbeiten, die durch dasCO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW bereits gefördert wurden. Ab 2011 sind alle erbrachten Leistungen, die durch öffentliche Fördergelder gefördert werden, nicht mehr steuerlich absetzbar, auch wenn sie eigentlich in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen reichen.
Die Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr
Ebenfalls gibt es ab 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr. Seit der Einführung der Lohnsteuerkarte in den 1920er Jahren ist dies erstmals der Fall. Die Lohnsteuerkarten aus 2010 behalten aber ihre Gültigkeit, können also bei einem Arbeitgeberwechsel vorgelegt werden. Sollen Änderungen auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen werden, etwa Kinderfreibeträge, die Kirchensteuerpflicht oder ähnliches, müssen Arbeitnehmer künftig zum Finanzamt. Die Meldebehörden der Gemeinden sind für diese Änderungen nicht mehr zuständig. Ausführliche Informationen zumWegfallen der Lohnsteuerkarte haben wir ebenfalls in einem gesonderten Artikel zusammengetragen.
Quellen:
BundesfinanzministeriumNachfolgeportal
Selbstständig
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Lexikon
- Versicherung
- Arbeitszimmer
- Unternehmer
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Magazin
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Das ändert sich ab 2011
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- Steuervereinfachungen und –änderungen: Was sich 2011 und 2012 alles ändert
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Ratgeber Fragen
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