„Die Qual der Wahl“ – Welche Gesellschaftsform ist für Gründer die Beste?

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Die richtige Wahl der Rechtsform bei der Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz stellt für Gründer oft ein zentrales Thema dar. Auch wenn die deutschen Gesetze nur eine begrenzte Anzahl an Gesellschaftsformen erlauben, erscheinen dennoch so viele Varianten möglich, dass man leicht den Blick für das Wesentliche verlieren kann. Deshalb soll hier ein kleiner Überblick etwas „Licht ins Dunkel“ bringen. Denn nicht jede mögliche Gesellschaftsform ist für Existenzgründer auch sinnvoll.

Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft

Unter einer Gesellschaft versteht man den Zusammenschluss mehrerer Personen, die einen bestimmten, gemeinsamen Zweck verfolgen. Mit Ausnahme z.B. einer „Ein- Mann- GmbH“ entsteht eine Gesellschaft regelmäßig nur mit mindestens zwei Partnern.

Zunächst ist zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Die Grundform einer Personengesellschaft ist dieBGB- Gesellschaft, die sogenannte GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Weitere Personengesellschaften sind die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Kapitalgesellschaften hingegen sind juristische Personen, so z.B. die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die UG ( Unternehmergesellschaft) als Unterform der GmbH oder dieAG ( Aktiengesellschaft); daneben gibt es z.B. auch dieSE (Societas Europaea; „europäische Aktiengesellschaft“) oder die englische Limited,Ltd. (Private Company Limited by Shares).

Bei Personengesellschaften stehen grob gesagt die Gesellschafter als Personen im Vordergrund; das Bestehen der Gesellschaft ist somit abhängig vom Bestand der Gesellschafter.Kapitalgesellschaften hingegen sind unabhängig vom Bestand der Gesellschafter; bei ihnen bildet das Kapital den Ausgangspunkt für ihr Bestehen.

Wer haftet für die Verbindlichkeiten?

Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich auch in der Haftung. In der Regel haften für Verbindlichkeiten bei Personengesellschaften die Gesellschafter, z.B. bei der GbR, persönlich und unbeschränkt mit ihremVermögen. Bei einer Kapitalgesellschaft, z. b. bei der GmbH, dient als Haftungsmasse für Verbindlichkeiten das Gesellschaftsvermögen - und nicht wie vielfach vermutet nur die Stammeinlage. Für eine Personengesellschaft handelt eine natürliche Person. Eine Kapitalgesellschaft handelt durch ihre Organe, z.B. einem Vorstand oder Geschäftsführer.

Jedoch kann nicht jede Gesellschaft von „Jedem“ gegründet werden. So ist die Partnerschaftsgesellschaft beispielsweise den Freien Berufen vorbehalten.


Autor: Rechtsanwalt Oliver Arzbach

Oliver Arzbach ist Rechtsanwalt in Berlin und Partner der Kanzlei ab&d Rechtsanwälte. Die Kanzlei ist auf die wirtschaftsrechtliche Beratung, insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz, im Wettbewerbsrecht und im Vergaberecht spezialisiert. Sie berät unter anderem mittelständische Unternehmen im Marken- und Werberecht bei der Planung und Umsetzung von Marketingkampagnen und Online-Auftritten. Daneben bietet die Kanzlei auch eine umfassende rechtliche Betreuung für Existenzgründer an.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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