Ltd
(1 Bewertungen)Diese Rechtsform für Gesellschaften stammt aus dem britischen Raum und wird häufig als Alternative zur deutschen GmbH gesehen. Die Anteile werden nicht an der Börse gehandelt. Ähnlich der GmbH besteht auch eine Beschränkung hinsichtlich der Haftung der Gesellschaft. Dabei ist das Haftungskapital entscheidend, was bei der dt. GmbH bei derzeit 25.000 EUR liegt. Die Limited kann allerdings bereits mit einem Stammkapital von 1 £ gegründet werden, so dass die Haftung der Gesellschaft dann auf diesen Betarg beschränkt ist. Von einer Beschränkung der Haftung kann in diesem Fall eigentlich keine Rede mehr sein. Darüber hinaus ist die Gesellschaft verpflichtet eine Bilanz mit allen dazugehörigen Dokumenten und Anlagen zu erstellen und das in englischer Sprache. Für Existenzgründer erscheint das fast unmöglich, zumal die Erstellung einer Bilanz um einiges teurer ist, als die vollkommen ausreichende Einnahmen- Überschussrechnung. Der Service der Anmeldung in Großbritannien, die Einrichtung einer Geschäftsadresse und alle anderen Formalitäten wird häufig von sich darauf spezialisierten Firmen übernommen. Es sollte unbedingt eine Beratung vor diesem Schritt in die Selbständigkeit erfolgen, da sich aus derartigen Handlungen häufig unvorhergesehene Kostenfallen ergeben.
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