Lohnsteuerpauschalierung

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Bei Aushilfen oder kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern kann der Unternehmer an Stelle der Lohnsteuerkarte eine Pauschale Lohnsteuer an das Finanzamt bezahlen. Damit entfällt der regelmäßige Abzug und die Weiterleitung der Lohnsteuer vom Arbeitnehmer an das Finanzamt. Der Arbeitnehmer erhält somit seinen Lohn ohne Abzüge ausgezahlt. Allerdings gibt es gerade bei dieser Methode viele Besonderheiten, die ein Unternehmer bei der Lohnbesteuerung Arbeitskräfte beachten sollte.

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