Lohnsteuerklasse
(1 Bewertungen)Die Lohnsteuerklasse teilt Arbeitnehmer in verschiedene Kategorien ein. Entscheidend dabei ist der Familienstand, die Anzahl der Kinder und der soziale Status einer Person. Stark vereinfachte können die Steuerpflichtigen folgendermaßen in die Lohnsteuerklasse eingeteilt werden: In der Lohnsteuerklasse I sind alle ledigen Arbeitnehmer klassifiziert. In der Klasse II werden alle Personen zusammengefasst, welche allein erziehen sind. In der Steuerklassen III befinden sich alle diejenigen, die verheiratet sind und deren Ehepartner keine Arbeitnehmer ist oder in der Steuerklasse V ist. Die Steuerklasse IV kann von allen verheirateten Steuerpflichtigen genutzt werden. Dabei müssen beide Ehepartner in dieser Steuerklasse sein. In der Steuerklasse V sind alle Steuerpflichtigen, deren Ehepartner in der Steuerklassen III sind. Geht einen Arbeitnehmer mehr als einer Beschäftigung nach, so ist die zweite Beschäftigung in der Steuerklasse VI einzutragen. Bei verheirateten Steuerpflichtigen ist als Faustregel darauf zu achten, dass die Steuerklassen beider Ehepartner zusammen immer die Zahl achten ergeben.
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