Lohnsteueranmeldung

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Die Abführung der Lohnsteuer der Arbeitnehmer an das zuständige Finanzamt muss vorher angemeldet werden. In der sogenannten Lohnsteueranmeldung werden alle die Summe aller weiterzuleitenden Lohnsteuern sowie anderer an das Finanzamt abzuführenden Lohnnebenkosten aufgeführt. Diese Anmeldung geschieht monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr auf einem amtlichen Vordruck.

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