Lohn
(1 Bewertungen)Aufgrund eines Arbeitsverhältnisses ist der Unternehmer verpflichtet Lohn oder Gehalt an seine Arbeitnehmer zu zahlen. Umgangsprachlich wird Lohn und Gehalt gleichgesetzt. Historisch werden diese Begriffe durch die Zuordnung von Arbeitern und Angestellten unterschieden. Aus gesetzlichen Gesichtspunkten handelt es sich in allen Fällen um Arbeitsentgelt, so dass eine Unterscheidung zunächst nicht vorzunehmen ist. Lohnkosten sind Betriebsaufwendungen und mindern den Gewinn. Arbeitslohn kann entweder in Geld- oder in Sachleistungen vergütet werden. Lohncharakter haben auch Leistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung oder Vermögenswirksame Leistungen. Auch die Überlassung eines betrieblichen Kfz zählt zu den Arbeitslöhnen. Der Arbeitslohn wird in einer Lohnabrechnung in der Regel monatlich als Ausgangsgröße aufgeführt. Von ihm werden die sogenannten Lohnnebenkosten abgezogen. Der Lohn im beschriebenen Sinne sollte nicht mit dem Unternehmerlohn verwechselt werden.
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