Listenpreis

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Dieser Ausdruck taucht für gewöhnlich mit den Kfz – Kosten eines Betriebsfahrzeuges auf. Die Private Nutzung eines betrieblichen Pkws kann aus Vereinfachungsgründen über den Bruttolistenpreis des Fahrzeuges ermittelt werden. Der Bruttolistenpreis ist jedoch nicht der Anschaffungswert des Pkws, sondern die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Sonderausstattungen des Fahrzeuges.
Vgl. dazu 1% - Methode.

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