Liebhaberei

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Dieser Begriff wird durch das Steuerrecht geprägt. Eine Steuerpflichtige Person, die einerseits sehr hohe positive Einkünfte erwirtschaftet, zum Beispiel aufgrund eines Angestelltenverhältnis ein sehr hohes Gehalt bezieht, und gleichzeitig ein Nebengewerbe unterhält, mit welchem er dauerhaft Verluste erwirtschaftet, wird auf die Dauer vom Finanzamt der Liebhaberei verdächtigt. Er geht seinem privaten Hobby gewerbsmäßig nach und versucht dadurch auch noch Steuern zu sparen, denn die Verluste mindern seine positiven Einkünfte und somit seine jährliche Steuerbelastung. Es fehlt schlicht weg die Gewinnerzielungsabsicht.

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