Gewerbeversicherung
Die Gewerbeversicherung ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Versicherungen, welche von Unternehmern und gerade Existenzgründern abgeschlossen werden. Dabei gibt es sehr sinnvolle Gewerbeversicherungen wie beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge in Form der Rürup Rente. Daneben existieren unter dem Stichwort der Gewerbeversicherung auch Versicherungen wie die Feuerversicherung, die ihr Gewerberechtsschutzversicherung oder die Verdienstausfallversicherung, bei welchen stets zu prüfen ist, inwieweit eine Notwendigkeit im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit besteht. Zu unterscheiden sind bei den Gewerbeversicherungen die existenzabsichernden und die nicht existenzabsichernden Versicherungen.
Unternehmerlohn
Der Unternehmerlohn stellt in der Regel eine kalkulatorische Größe innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens dar. Bei Einzelunternehmen und auch Personengesellschaften ist ein Unternehmerlohn keine Betriebsausgabe. Der Unternehmerlohn wird sehr häufig mit einer Privatentnahme von Geld verwechselt. Diese Entnahme führt jedoch nicht zu einer Betriebsausgabe und somit zur Senkung des Betriebsgewinns. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erhalten demgegenüber ein Geschäftsführergehalt, welches durch einen Arbeitsvertrag begründet wird. Dieses Gehalt führt im Gegensatz zu den Geldentnahmen eines Einzelunternehmens zu einer Betriebsausgabe für die Gesellschaft. Der Unternehmerlohn wird vielmehr zur Kalkulation von Verkaufspreisen ermittelt und als fiktiver Kostenfaktor erfasst. Steuerlich gesehen hat er jedoch keinerlei Auswirkungen.
Finanzdecke
Als Finanzdecke werden die verfügbaren finanziellen Mittel bezeichnet, die zur Deckung betriebsnotwendiger Ausgaben einem Unternehmen zur Verfügung stehen. Eine Finanzdecke, die „zu dünn“ ist, hat zur Folge, dass es erforderlich wird, kurzfristig Kapital beschaffen zu müssen.
Gründerkredit
Günderkredit ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für sämtliche Kreditarten für die Zielgruppe Existenzgründer. Zu den Gründerkrediten zählen bspw. besondere Existenzgründerkredite, der Kredit der Hausbank oder auch der Kontokorrentkredit. Existenzgründer mit einem hohen Bedarf an Fremdkapital müssen sich bereits im Vorfeld Gedanken um die Finanzierung und die möglichen Fördermöglichkeiten machen. Fördermöglichkeiten können bspw. durch die Bundesagentur für Arbeit, die KfW Bank oder andere bundeslandspezifischen Institute geben sein.
Gründerkredit von Angehörigen
Existenzgründer sollten sich immer auch bei Angehörigen nach Finanzierungsmöglichkeiten erkundigen. Neben der Einsparung an Bürokratie sind oft die Konditionen der Rückzahlung unter Angehörigen einfacher und flexibler zu gestalten.
Eintragungskosten
Von Eintragungskosten ist gewöhnlich dann die Rede, wenn durch die Eintragung einer Tatsache oder Veränderung ein Geldbetrag fällig wird oder zu zahlen ist. Bspw. entstehen Eintragungskosten bei der Eintragung des Eigentümerwechsels eines Grundstücks aufgrund eines Grundstückskauf im Grundbuch.
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