Leihe

(1 Bewertungen) +1 | -0

Durch einen Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher die Sache zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zum Mietvertrag muss dies unentgeltlich geschehen.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Verwandte Begriffe

Lexikon Begriffauswahl

Aus dem Magazin

Aus dem Ratgeber

Fristen für Forderungen nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit

Hallo. Ich bin seit Sommer 2008 mit 10% Gesellschafterin einer GmbH, die in Auflösung ist. Di...

Harz 4

hallo ich habe vor mich selbständig zu machen. ich benötige hier unbedingt geld mit bis zu 5000,00...