Leasingnehmer

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Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder eine juristische Person, die als Vertragspartner des Leasinggebers ein leasingfähiges Wirtschaftsgut im Rahmen eines Leasingvertrages benutzt. Der Leasingnehmer least ein bestimmtes Objekt, das im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggebers steht, über eine bestimmte Grundleasingzeit.

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