Leasing
(1 Bewertungen)Vereinfacht kann der Leasingvertrag mit einem Mietvertrag verglichen werden. Allerdings liegt das Risiko durch Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung den Leasinggegenstand zu verlieren oder wertmäßig zu verändern beim Leasingnehmer. Bei der Miete hat der Vermieter einer Sache für den vertragsmäßigen Gebrauch der Sache zu sorgen. Er hat somit auch Reparaturen u.ä. finanziell zu bewältigen. Ein Leasingvertrag verpflichtet auch zu einer monatlichen Rate, allerdings kann diese nicht ohne weiteres wegen Mängel oder fehlender Gewährleistung gekürzt werden. Häufig sind an Leasingverträge weitere Finanzoptionen geknüpft, welche vor Abschluss unbedingt geprüft werden sollten. Vorteil des Leasings ist der dadurch erzielte Liquiditätsvorteil, denn der Gegenstand muss nicht vor Gebrauch durch Kauf erworben werden. Es entfällt somit die teure Fremdkapitalaufnahmen. Unter Umständen ist mit dem Leasing auch ein steuerlicher Vorteil verbunden, welcher jedoch im Einzelfall geprüft werden muss. Bei Kleinunternehmern und Freiberuflern ist die Leasingsonderzahlung sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig, was jedoch bei der Finanzverwaltung auf Kritik stößt.
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- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt und zugelassener KfW Gründungsberater im Bereich eCommerce-Beratung.
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