Lastschrift

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Das Lastschriftverfahren kennt zwei grundlegende Formen. Zum Einen das Lastschriftverfahren auf Grund der Einzugsermächtigung. Hierbei erteilt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger die Erlaubnis, von seinem Konto einen Betrag abzubuchen. Dabei kann der Zahlungspflichtige die Buchung jederzeit innerhalb einer Frist rückgängig machen. Zum anderen gibt es auch den Abbuchungsauftrag. Dabei teilt der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitute mit, dass der Zahlungsempfänger vom besagten Konto abbuchen darf. Durch diese Erklärung ist eine Rückbuchung der Beträge ausgeschlossen.

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