Künstler

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Künstler sind in der Regel Freiberufler. Sie unterliegen also nicht der Gewerbesteuer. Für Künstler existiert eine eigene Krankenversicherung. Eine Pflichtversicherung in der Künstlersozialversicherung ist nur gegeben, wenn der Künstler im Jahr mehr als 3.900 € Einkünfte erzielt. Die Künstlersozialkasse ist im eigentlichen Sinne keine Krankenkasse, sondern sie leitet die Beiträge der Mitglieder an die Krankenkassen weiter. Mehr dazu unter www.kuenstlersozialversicherung.de

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